Datenschutzkonferenz fordert mehr Datenschutz in der Arbeitswelt
Das Wichtigste in Kürze
- Insbesondere bei Datenverarbeitung von Bewerbern besteht Regelungsbedarf.
Die gegenwärtigen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz «reichen bei Weitem nicht aus», erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber anlässlich der Datenschutzkonferenz am Mittwoch. «Der Gesetzgeber muss ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz schaffen.»
Die «sich dynamisch entwickelnde Digitalisierung» ermögliche neue Formen von «Verhaltens- und Leistungskontrollen», erklärte die Konferenz. Weitergehende gesetzliche Regelungen seien deshalb «notwendig und überfällig», warnte die DSK weiter.
Insbesondere beim Einsatz algorithmischer Systeme und Künstlicher Intelligenz im Beschäftigungskontext müsse die Bundesregierung für klare Regelungen sorgen. Beschäftigte sowie Bewerberinnen und Bewerber seien «wegen ihres Abhängigkeitsverhältnisses besonders schutzbedürftig». Insbesondere die Regelungen zur Datenverarbeitung in der Bewerbungsphase seien noch unklar, kritisierte die Konferenz.