Deutscher erstattet Anzeige gegen syrisches Regime wegen Folter

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Deutschland,

Erstmals geht ein deutscher Staatsbürger juristisch gegen syrische Funktionäre wegen Folter vor.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Martin Lautwein sass sieben Wochen in Damaskus im Gefängnis.

Ein Sprecher des Generalbundesanwalts bestätigte am Dienstag, dass eine Strafanzeige eingegangen sei. Martin Lautwein habe diese nach einem Gefängnisaufenthalt in Damaskus erstattet, teilte das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das ihn dabei unterstützte, mit. Zunächst hatten der Südwestrundfunk, der Westdeutsche Rundfunk und die «Süddeutsche Zeitung» über den Fall berichtet.

Lautwein arbeitete demnach im Irak und in Syrien für eine Hilfsorganisation, die medizinische Infrastruktur aufbaut. Auf einem Basar in Syrien wurde er dem Bericht zufolge im Jahr 2018 zusammen mit einem australischen Kollegen verhaftet und in ein Militärgefängnis in Damaskus gebracht. Dort sei er gefoltert worden, sagte er den Medien. In Verhören sei ihm vorgeworfen worden, für einen ausländischen Geheimdienst zu arbeiten, was er dementiert. Er habe auch gesehen, wie andere Häftlinge misshandelt und getötet worden seien. «Es geht darum, die Menschen mit allen Mitteln zu brechen», sagte er.

Nach 48 Tagen kamen die beiden Kollegen frei. Tschechien habe die Freilassung verhandelt, heisst es in dem Bericht - das Land hatte als einziger EU-Staat noch eine Botschaft in Syrien.

Beim Generalbundesanwalt sei der Sachverhalt schon seit zwei Jahren bekannt und Gegenstand der Ermittlungen, sagte der Sprecher. Zum Stand der Ermittlungen konnte er am Dienstag noch nichts sagen. Laut ECCHR schloss sich Lautwein mit Hilfe der Organisation einer Anzeige von 13 syrischen Folteropfern an, die ursprünglich im März 2017 erstattet worden war. Sie richtet sich gegen ranghohe Funktionäre syrischer Militärgeheimdienste.

«Lautweins Aussage ist für die Aufarbeitung der Verbrechen in Syrien wichtig», erklärte Patrick Kroker, Leiter des Syrienteams des ECCHR. «Bisher konnten Zeugen vor allem von Taten bis zum Jahr 2015 berichten, doch sein Fall belegt: Auch 2018 herrschten dieselben Zustände ? vermutlich ist es bis heute so.» Am Oberlandesgericht Koblenz läuft seit April der weltweit erste Prozess gegen syrische Verantwortliche wegen Staatsfolter.

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