Eilantrag gegen Impfpflicht in Pflege und Medizin scheitert in Karlsruhe

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Deutschland,

Am Bundesverfassungsgericht wurde ein Antrag gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen gestellt. Dieser wurde nun wegen Nachteilen für Risikogruppen abgelehnt.

Impfstoffe von Biontech
Impfstoffe von Biontech - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Personen aus dem Gesundheitswesen wollen keine Impfpflicht für medizinisches Personal.
  • Ein entsprechender Antrag wurde jedoch nun vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
  • Die Nachteile für vulnerable Personen überwiegen. Das Impfpflicht-Verfahren geht weiter.

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat einen Eilantrag gegen die Impfpflicht in Pflege und Medizin abgelehnt. Den überwiegend im Gesundheitswesen tätigen Antragstellern drohten Nachteile durch die Impfpflicht. Diese seien weniger schwer als die Nachteile, die bei einem Aussetzen der Regelung für vulnerable Menschen zu befürchten seien.

So begründete das Gericht am Freitag in Karlsruhe seinen Beschluss. Das bedeutet noch nicht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht grundsätzlich verfassungsmässig ist – das muss noch im Hauptverfahren geprüft werden. (Az. 1 BvR 2649/21)

Ab dem 15. März müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft. Oder dass sie von der Krankheit genesen sind.

verfassungsgericht
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet über die Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal. Foto: Marijan Murat/dpa - dpa-infocom GmbH

Dagegen wandten sich die Beschwerdeführenden an das Bundesverfassungsgericht. Dieses stellte nun fest, dass es derzeit keine grossen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Impfpflicht für diese Berufe habe.

Verfassungsgericht stellt sich gegen direkten Impfzwang

Die abschliessende Prüfung steht aber noch aus. Das Gericht entschied zuerst darüber, ob die Regelung bis zu dieser Entscheidung ausgesetzt werden solle. Dabei musste es die möglichen Folgen gegeneinander abwägen: Es werde niemand zur Impfung gezwungen, stellte es fest. Mögliche berufliche Nachteile für Ungeimpfte seien nicht unumkehrbar.

Angesichts der «sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung», entschied sich Karlsruhe gegen das Aussetzen der Regelung. Ein weiterer Grund war das hohe Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen, wenn sie sich infizierten,

Politisch ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht weiter umstritten: Bayern hatte am Montag erklärt, sie vorerst nicht umsetzen zu wollen. Dafür gab es scharfe Kritik von der Bundesregierung, die darauf pocht, dass ein Bundesgesetz umgesetzt werden müsse.

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