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EU beschliesst Sanktionen gegen 78 weitere Belarussen

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Luxemburg,

Die EU hat Sanktionen gegen weitere 78 Verantwortliche wegen der Unterdrückung der Opposition in Belarus beschlossen.

Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko
Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko - BELTA/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch erstmals Einreise- und Vermögenssperren wegen Ryanair-Vorfalls.

Das Sanktionspaket sei am Rande des Treffens der EU-Aussenminister in Luxemburg ohne weitere Aussprache angenommen worden, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Montag aus EU-Kreisen. Diplomaten zufolge sind unter den Betroffenen auch sieben Belarussen, die für die erzwungene Landung eines Ryanair-Flugzeugs Ende Mai verantwortlich gemacht werden.

Gegen die Betroffenen werden Einreiseverbote in die EU verhängt, ausserdem werden mögliche Vermögen bei europäischen Finanzinstituten eingefroren. Mit Sanktionen belegt wurden durch den Beschluss nach Angaben von Diplomaten auch acht Organisationen beziehungsweise Unternehmen. Eine Einrichtung wurde demnach gleichfalls wegen des Ryanair-Vorfalls auf die Sanktionsliste gesetzt. Die Namen der betroffenen Individuen und Einrichtungen sollen im Laufe des Tages im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Seit der umstrittenen Präsidentschaftswahl vom August vergangenen Jahres und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die protestierende Opposition hatte die EU bereits Sanktionen gegen 88 Belarussen verhängt, darunter auch Machthaber Alexander Lukaschenko selbst. Im Dezember wurden zudem sieben staatsnahe Unternehmen auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Zu einem Kurswechsel brachte dies Lukaschenko nicht.

Die EU-Aussenminister wollen nun auch Wirtschaftssanktionen auf den Weg bringen. Grund ist die erzwungene Landung des Ryanair-Flugzeuges Ende Mai und die dabei erfolgte Festnahme des im Exil lebenden regierungskritischen Bloggers Roman Protassewitsch. Zu den Wirtschaftssanktionen sollen die Minister am Montag einen Grundsatzbeschluss fassen. Sie müssen danach noch im Detail ausgearbeitet und rechtlich umgesetzt werden.

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