Es ist eine letzte Geste des guten Willens seitens der EU: Sie verlängert die Börsenäquivalenz mit der Schweiz um sechs Monate.
Jean-Claude Juncker
Die EU-Kommission verlängert die Börsenäquivalenz. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU verlängert die Börsenäquivalenz um ein halbes Jahr.
  • Es ist das letzte Zugeständnis aus Brüssel bis zum Abschluss des Rahmenabkommens.
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Die EU-Kommission will die Börseanäquivalenz verlängern. Sie hat an ihrer Sitzung in Strassburg die Verlängerung der Gleichwertigkeitsanerkennung der Schweizer Börse um sechs Monate diskutiert, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters. Diese Entscheidung sei heute gefällt worden, wie eine Quelle im Umfeld der EU-Kommission heute gegenüber «AZ» sagte.

Noch keine Bestätigung

Der formelle Beschluss wird voraussichtlich am Montag folgen, um den Europäischen Rat und die Brexit-Gespräche nicht weiter zu irritieren. Dann werde die EU-Kommission das Beschlossene auch kommunizieren, hiess es weiter. Das Zugeständnis wird als «letzte Geste des guten Willens» beschrieben seitens der EU. Die Verlängerung der Börsenäquivalenz ist abhängig vom Rahmenabkommen.

Eine Sprecherin der EU-Kommission wollte die Entscheidung nicht bestätigen. EU-Kommissar Johannes Hahn informierte das Kollegium der EU-Kommissare bei der heutigen Sitzung über den Stand der Verhandlungen zum Rahmenabkommen.

EU droht mit Ausschluss

Die EU muss die Schweizer Börsengesetze als gleichwertig anerkennen, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist. Ohne die Anerkennung wären alle Aktienhändler und Investoren aus dem EU-Raum vom Schweizer Handelsplatz ausgeschlossen. Ausländische Investoren könnten also keine Aktien mehr an der Schweizer Börse kaufen.

Die EU droht der Schweiz damit die Börsenäquivalenz zu streichen, sollte der Bundesrat das Rahmenabkommen nicht unterzeichnen. Am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat das Verhandlungsergebnis zum institutionellen Rahmenabkommen in die Konsultation geschickt, die bis in den Frühling hinein dauern soll.

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