EU Kommission könnte sich bald zur Börsenequivalenz entscheiden
Das Wichtigste in Kürze
- Bei den Gesprächen mit der EU möchte der Bundesrat über den Rahmenabkommen konsultieren.
- Die EU-Kommission könnte schon am Dienstag ihre Entscheidung zur Börsenquivalenz treffen.
Nach dem Entscheid des Bundesrates zum institutionellen Rahmenabkommen will die EU-Kommission voraussichtlich am Dienstag darüber beraten, wie es weitergehen soll – eingeschlossen die Äquivalenz für die Schweizer Börse. Das steht in einer heute Freitag verschickten Stellungnahme der Brüsseler Behörde.
Sie respektiere den Entscheid des Bundesrates, den Entwurf des Rahmenabkommens zuerst in die Konsultation zu schicken, «um eine möglichst breite Unterstützung sicherzustellen, bevor dieses formal dem Parlament zugestellt wird», schreibt die EU-Kommission. Man werde den Prozess genau verfolgen.
Brüssel hofft auf gute Ergebnisse
Brüssel erwartet aber, dass dieser Prozess «zügig durchgeführt wird» und hofft «auf ein positives Ergebnis». Dies sei nötig, um die Beziehung zwischen der EU und der Schweiz auf «eine solide, institutionelle Grundlage zu stellen».
Die EU-Kommission will nun als nächstes die Situation analysieren und bewerten. Dies beinhalte auch die Entscheidung zur Börsenäquivalenz, schreibt sie. Man werde zudem «die geeigneten nächsten Schritte prüfen». Voraussichtlich am Dienstag wird die EU-Kommission diese Bewertung vornehmen.
Chancen für Äquivalenz sinken
Damit ist noch offen, wie es mit der Börsenäquivalenz weiter gehen wird. Doch bereits am Donnerstag hatte es aus EU-Kreisen geheissen, dass es die Äquivalenz nur geben werde, wenn der Bundesrat den Entwurf des Rahmenabkommens gutheisse, aber auch dann nur auf zwei Jahre befristet, wohl um den Druck auf die Schweiz weiter aufrecht zu erhalten. In allen anderen Fällen, so hiess es weiter, werde die Börsenäquivalenz nicht verlängert.
Für den Fall, dass die EU die Börsenäquivalenz nicht verlängern will, braucht es keinen erneuten Entscheid der Mitgliedstaaten, denn die Äquivalenz läuft automatisch am 31. Dezember 2018 aus. Wenn die EU allerdings eine Verlängerung will, müsste die EU-Kommission einen entsprechenden Vorschlag den EU-Staaten unterbreiten. Der Entscheid könnte dann nach Angaben der EU-Kommission in ein paar Tagen gefällt werden.
Schweizer Kritik
Die Schweiz hingegen kritisierte erneut die von Brüssel gemachte Verknüpfung zwischen dem institutionellen Rahmenabkommen und der Börsenäquivalenz.
In einer Mitteilung betonte der Bundesrat erneut, dass «die Schweiz alle Bedingungen erfüllt, um von der EU die Anerkennung der Äquivalenz der Schweizer Börsenregulierung gemäss MiFIR 23 zu erhalten». Er erwarte daher von der EU einen raschen Entscheid in diese Richtung.