EU will Bauern vor Benachteiligung besser schützen
Vertreter der EU einigen sich auf Massnahmen zum Schutz von Landwirten und Kleinbauern.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU setzt sich für besseren Schutz von Bauern ein. Ab 2021 gelten neue Regelungen.
- Demnach sind Last-Minute-Stornierungen und spätere Zahlungen untersagt.
Landwirte und Kleinbauern in Europa werden künftig besser vor unfairer Behandlung durch grosse Handelskonzerne geschützt. Darauf einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten heute Mittwoch in Brüssel. Last-Minute-Stornierungen bei verderblichen Produkten etwa sind in Zukunft untersagt. Auch verspätete Zahlungen werden nicht mehr erlaubt sein. Die Regelungen sollen ab 2021 gelten. Sie müssen vom Europaparlament und den EU-Staaten noch offiziell angenommen werden, dies gilt jedoch als Formsache.
Die EU-Kommission hatte die entsprechenden Gesetzesvorschläge im April vorgelegt, die Unterhändler nahmen noch Änderungen vor. Aus Sicht der Brüsseler Behörde werden kleinere Betriebe und Höfe in Europa bei Verhandlungen zu oft von grossen Abnehmern, Händlern und Supermarktketten benachteiligt. So werden etwa Verträge nachträglich einseitig geändert oder Bestellungen kurzfristig storniert. Schätzungen zufolge entstehen dadurch für Landwirte in Europa Schäden in Höhe von knapp 11 Milliarden Euro (13 Milliarden Franken) pro Jahr.
Chancen, dagegen effektiv vorzugehen, gab es bislang nicht überall. In rund 20 EU-Staaten existieren schon nationale Regeln, sie unterscheiden sich aber zum Teil deutlich voneinander. Die Schutzregelungen sollen nun für Landwirtschaftsbetriebe mit einem jährlichen Umsatz von maximal 350 Millionen Euro (400 Millionen Franken) gelten.