Europäischer Gerichtshof urteilt über Verbot halbautomatischer Waffen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Dienstag (09.30 Uhr) über das weitgehende Verbot halbautomatischer Waffen in der Europäischen Union.

Das Wichtigste in Kürze
- Dagegen klagt Tschechien..
Die EU-Schusswaffenrichtlinie aus dem Jahr 1991 wurde nach den Anschlägen von Paris und Kopenhagen im Jahr 2015 entsprechend verschärft. Halbautomatische Waffen sind danach «für den zivilen Gebrauch» verboten.
Dagegen klagt Tschechien. Das Land argumentiert, dass das Verbot unverhältnismässig sei. Mit dem Ziel einer Harmonisierung des Binnenmarkts stütze es sich zudem auf eine hier unzutreffende rechtliche Grundlage. (Az: C-482/17)