Flüchtlingsschutz für Syrer wegen Militärdienstverweigerung muss neu geprüft werden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss neu über den Flüchtlingsschutz für mehr als 20 Syrer entscheiden, die sich in Syrien dem Militärdienst verweigerten.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesverwaltungsgericht: Vermutung von politischer Verfolgung genügt nicht.
Zwar sei stark zu vermuten, dass die Männer im Herkunftsland als Oppositionelle betrachtet und aus politischen Gründen verfolgt würden, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Behörden und Gerichte müssten dies aber genau prüfen.
Die Syrer erhielten in Deutschland bereits subsidiären Schutz, wollen aber als Flüchtlinge anerkannt werden. Flüchtlingsschutz setzt voraus, dass jemandem die Verfolgung aus bestimmten Gründen droht – wegen Ethnie, Nationalität, Religion, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder eben der politischen Einstellung.
Das Oberverwaltungsgericht verpflichtete die Bundesrepublik dazu, den Männern Flüchtlingsschutz zu gewähren. Es sah zwar nur eine «diffuse Tatsachengrundlage», aber eine ausreichende Vermutung dafür, dass die Kläger aus politischen Gründen in Syrien bestraft würden. Dies genügte dem Bundesverwaltungsgericht nicht. Es hob die Urteile auf, das Oberverwaltungsgericht muss die Fälle neu prüfen.