Eine IS-Rückkehrerin wurde zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie hatte sich im Alter von 16 dem IS angeschlossen.
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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine deutsche IS-Rückkehrerin wurde zu einer Jugendstrafe verurteilt.
  • Sie schloss sich mit 16 der Terrororganisation an.
  • Zeitweise soll sie auch ein Sturmgewehr besessen haben.
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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat eine IS-Rückkehrerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Die Richter sprachen die 22-jährige Nasim A. am Freitag wegen Mitgliedschaft in der als ausländische Terrorvereinigung eingestuften Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), Kriegsverbrechens gegen Eigentum und Verstosses gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig. Sie verhängten eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Mehrere Monate in kurdischer Gefangenschaft

Der Senat sah als erwiesen an, dass die Angeklagte sich Ende 2014 als 16-Jährige in Syrien dem IS angeschlossen hatte. Dort heiratete sie ein Mitglied der Dinslakener Dschihadistengruppe Lohberger Brigade. Zusammen mit dem Mann soll sie ein Haus bewohnt haben, dessen rechtmässige Inhaber vertrieben wurden. Zeitweise habe A. ein Sturmgewehr besessen.

Nach mehrmonatiger kurdischer Gefangenschaft setzte sich A. in die Türkei ab und wurde von dort nach Deutschland abgeschoben. Im November 2019 wurde sie bei ihrer Einreise am Frankfurter Flughafen festgenommen.

Verurteilt wurde A. nach Jugendstrafrecht, weil die Angeklagte laut OLG im massgeblichen Tatzeitraum Jugendliche, später noch Heranwachsende war. Die Angeklagte habe ferner ein Teilgeständnis abgelegt und sich vom IS inzwischen distanziert. Zudem wurden die 14 Monate Untersuchungshaft angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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