Keine Lockerung der Regeln für Vermietung auf Buchungsplattformen

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Bern,

Wer seine Wohnung auf Airbnb vermietet, muss auch in Zukunft jedes Mal die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, eine geplante Lockerung fallenzulassen. Der politische Widerstand war zu gross.

Wer seine Wohnung auf Airbnb vermietet, muss auch in Zukunft jedes Mal das Einverständnis seines Vermieters einholen. (Archivbild)
Wer seine Wohnung auf Airbnb vermietet, muss auch in Zukunft jedes Mal das Einverständnis seines Vermieters einholen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Aufkommen von Buchungsplattformen wie Airbnb musste der Bundesrat den gesetzgeberischen Handlungsbedarf klären.

Er kam zum Schluss, dass die geltenden Regeln grundsätzlich ausreichen. Eine Anpassung schlug er aber im Mietrecht vor: Vermieter sollen nicht wie heute jedes Mal ihr Einverständnis zur Untermiete geben müssen.

Stattdessen sollte eine generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete eingeführt werden. Dafür sollte der Hauptmieter ein Gesuch beim Vermieter einreichen, in dem er die Höhe des Mietzinses, betroffene Räume oder Belegung anzugeben hätte. Der Vermieter hätte die Zustimmung verweigern können, wenn ihm wesentliche Nachteile drohen.

In der Vernehmlassung war der Vorschlag mehrheitlich schlecht angekommen. Zwar haben die meisten Kantone, der Mieterverband, der Städteverband, die Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und der Gewerkschaftsbund zugestimmt, ebenso die SP und mit Vorbehalten die CVP. Die übrigen Parteien sprachen sich aber dagegen aus, desgleichen Hauseigentümerverband, Gewerbeverband und die Hoteliers.

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