Nachdem das Schweizer Stimmvolk am Sonntag den AHV-Steuerdeal angenommen hat, reicht nun die Waadtländer Linksaussenpartei POP eine Abstimmungsbeschwerde ein.
Abstimmungsbeschwerde gegen den AHV-Steuerdeal: Die Waadtländer Linksaussenpartei POP sieht den Grundsatz der Einheit der Materie verletzt.
Abstimmungsbeschwerde gegen den AHV-Steuerdeal: Die Waadtländer Linksaussenpartei POP sieht den Grundsatz der Einheit der Materie verletzt. - sda - Keystone/GABRIEL MONNET

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Stimmvolk hat den AHV-Steuerdeal angenommen.
  • Die Waadtländer Linksaussenpartei POP reicht eine Abstimmungsbeschwerde ein.
  • Die Partei sieht beim Vorlagenpaket den Grundsatz der Einheit der Materie verletzt.
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Am Sonntag hatte das Stimmvolk den AHV-Steuerkompromiss mit einem Ja-Stimmenanteil von 66,4 Prozent angenommen. Wie bereits angekündigt, wird die Waadtländer Linksaussenpartei POP eine Abstimmungsbeschwerde gegen den AHV-Steuerdeal einreichen.

Die Klage werde am Donnerstag an die Kantonsregierung überwiesen, sagte der Anwalt Pierre Chiffelle am Montag. Der frühere Waadtländer SP-Staatsrat ist heute POP-Mitglied.

Die Überweisung an die Kantonsregierung habe rein prozessuale Gründe, hiess es an einer Medienkonferenz der POP in Lausanne.

«Der Staatsrat hat zehn Tage Zeit, um über den Fall zu entscheiden», sagten die Beschwerdeführer. Und weiter: «Und wird ihn wahrscheinlich ablehnen oder für unzulässig erklären.» Dann wollen diese sich an das Bundesgericht als ihr eigentliches Ziel wenden.

«Argument ist nicht lächerlich»

In der Begründung kritisieren die Beschwerdeführer eine Verletzung der Einheit der Materie. Sie stützen sich auf ein Dokument des Bundesamtes für Justiz (BJ). Dieses wurde am Mai 2018 an die Wirtschaftskommission des Ständerats übergeben. Darin kommt die Behörde zum Schluss, dass die Verknüpfung ein «Grenzfall», aber «akzeptabel» sei.

Auch stützen sich die Beschwerdeführer auf ein Urteil des Gerichts erster Instanz in einer Rechtssache in Neuenburg. In Neuenburg habe das Gericht 2011 eine Abstimmung als ungültig erklärt, welche die Unternehmensbesteuerung künstlich mit der Kinderbetreuung verknüpft habe. «Das beweist», so Pierre Chiffelle, «dass unser Argument nicht lächerlich ist.»

Weitere Beschwerde aus dem Kanton Schaffhausen

Auf eine weitere Beschwerde gegen die Abstimmung zum AHV-Steuerdeal aus dem Kanton Schaffhausen ist das Bundesgericht nicht eingetreten. Mit der Begründung, dass die Kantonsregierungen in Stimmrechtssachen die Vorinstanz sind. Die Beschwerde wurde an den Regierungsrat des Kantons Schaffhausens überwiesen.

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