Linke Gegner des AHV-Steuerdeals haben für den Fall einer Annahme der Vorlage durch das Volk am kommenden Sonntag eine Abstimmungsbeschwerde angekündigt.
Die Waadtländer Linksaussenpartei POP will bei der Abstimmung zum AHV-Steuerdeal im Falle eines «Ja» Klage einreichen. (Symbolbild)
Die Waadtländer Linksaussenpartei POP will bei der Abstimmung zum AHV-Steuerdeal im Falle eines «Ja» Klage einreichen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Annahme des AHV-Steuerdeals könnte es zu einer Abstimmungsbeschwerde kommen.
  • Die Waadtländer Linksaussenpartei POP sieht die Einheit der Materie verletzt.
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Mit einer Klage gegen die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf) wollen man «die Geiselnahme der Bürger» beanstanden. Denn mit der Paketabstimmung werde über zwei verschiedene Themen abgestimmt.

Dies sagte der Anwalt und frühere Waadtländer SP-Regierungsrat Pierre Chiffelle am Sonntagabend gegenüber dem Westschweizer Fernsehen RTS. So hätten die Bürger nur die Wahl, die neue Regelung der Unternehmensbesteuerung mit der AHV-Finanzierung gemeinsam zu genehmigen oder abzulehnen.

Bundesrat verteidigte Paketabstimmung

Die möglichen Beschwerdeführer stützen sich bei ihrer Begründung auf ein Schreiben des Bundesamts für Justiz. Dieses wurde am Mai 2018 an die Wirtschaftskommission des Ständerats übergeben. Darin kommt die Behörde zum Schluss, dass die Verknüpfung ein «Grenzfall», aber «akzeptabel» sei.

Der Bundesrat verteidigte die Paketabstimmung. Bundespräsident Ueli Maurer sagte im Februar, es gehöre zur politischen Kultur der Schweiz, Kompromisse zu schmieden. Die Staf sei eine typische Kompromissvorlage, die zwei Anliegen unter einen Hut bringe.

Eine Beschwerde gegen die Abstimmung muss spätestens drei Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses eingereicht werden. Und zwar im offiziellen Mitteilungsblatt beim Kanton. Danach hat die Kantonsregierung zehn Tage Zeit, zu entscheiden. Den Beschluss können die Beschwerdeführer schliesslich ans Bundesgericht weiterziehen.

Neuauflage der gescheiterten Unternehmenssteuerreform III

Bei geplanten Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung handelt sich um eine Neuauflage der 2017 gescheiterten Unternehmenssteuerreform III. Die Vorlage sieht neue Vergünstigungen für alle Unternehmen vor.

Das soll die Attraktivität des Standorts erhöhen. Zusätzliche zwei Milliarden Franken pro Jahr für die AHV sollen das Gesetz an der Urne mehrheitsfähig machen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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