Nationalrat gegen Auslegeordnung zum Mietrecht
Der Nationalrat lehnte eine Motion des Ständerats ab. Damit wollte die kleine Kammer eine Auslegeordnung zum Mietrecht ermöglichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat wollte mit einer Motion eine Auslegeordnung zum Mietrecht ermöglichen.
- Damit war der Nationalrat nicht einverstanden.
- Die grosse Kammer fordert stattdessen punktuelle Verbesserungen.
Eine Mehrheit des Parlaments möchte die Regeln für die Mietzinsberechnung den heutigen Gegebenheiten anpassen.
Mit einer Motion wollte der Ständerat eine Auslegeordnung ermöglichen. Mit dem Vorgehen ist aber der Nationalrat nicht einverstanden. Er lehnte die Motion am Donnerstag mit 102 zu 82 Stimmen ab.
Die Mehrheit der grossen Kammer ist überzeugt, dass eine umfassende Überarbeitung, wie sie der Ständerat verlangte, politisch chancenlos wäre. Es brauche punktuelle Verbesserungen hiess. Solche sind im Nationalrat mit mehreren parlamentarischen Initiativen angeregt worden. Zwei davon sind inzwischen angenommen worden.
Hauseigentümer-Präsident will scharfe Bedingungen
Mit einer Initiative verlangt Hans Egloff, dass Mietzinse nur unter verschärften Bedingungen als missbräuchlich angefochten werden können. Das heisst, wenn sich der Mieter aus Not zum Vertragsschluss gezwungen sah.
Egloff ist Zürcher SVP-Politiker und Hauseigentümerverbands-Präsident. Die andere Initiative will die Kriterien für orts- und quartierübliche Mietzinse im Gesetz festlegen.
Drei weitere Initiativen lehnte die Ständeratskommission ab. Statt an einzelnen Stellschrauben zu drehen, wollte sie den Bundesrat mit der Motion mit einer umfassenden Überprüfung der Mietzinsregeln beauftragen. Der Nationalrat hat nun allerdings an diesen Initiativen festgehalten.
Neue Berechnungsmethode der zulässigen Rendite
Jene von Olivier Feller (FDP/VD), Generalsekretär des Westschweizer Hauseigentümerverbands, verlangt eine neue Berechnungsmethode der zulässigen Rendite. Die heutigen Regeln seien vom Bundesgericht gemacht worden, sagte Feller. Das sei aber Aufgabe des Gesetzgebers.
Feller hat jedoch auch inhaltliche Vorbehalte. Heute darf die Rendite 0,5 über den durchschnittlichen Hypothekarzinsen liegen.
Zum Zeitpunkt des Bundesgerichtsurteils lag das Zinsniveau bei 5,5 Prozent. Neu soll eine Eigenkapitalrendite von bis zu 2 Prozent über dem Referenzzinssatz zulässig sein. Aktuell wären damit 3,5 Prozent erlaubt.
Nationalrat hält an FDP-Initiativen fest
Festgehalten hat der Nationalrat auch an zwei Initiativen von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS). Mit diesen soll die Anfechtbarkeit von missbräuchlichem Anfangsmietzins und übersetztem Mietertrag auf Märkte mit Wohnungsmangel eingeschränkt werden.
Wenn Wohnungsüberschuss herrsche, seien die Mieter nicht unbedingt die Partei, die geschützt werden müsse, erklärte Nantermod.