Keller-Sutter gibt Startschuss für schnellere Asylverfahren

Keystone-SDA
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Bern,

Ab (morgigem) Freitag werden in der ganzen Schweiz beschleunigte Asylverfahren durchgeführt. Die neue Justizministerin Karin Keller-Sutter zeigt sich überzeugt vom Nutzen der Asylreform.

Die neue Justizministerin Karin Keller-Sutter erklärt, was sich mit dem neuen Asylsystem ändern wird. Sie ist für die Umsetzung der Asylreform zuständig, die Bundesrätin Simonetta Sommaruga aufgegleist hatte.
Die neue Justizministerin Karin Keller-Sutter erklärt, was sich mit dem neuen Asylsystem ändern wird. Sie ist für die Umsetzung der Asylreform zuständig, die Bundesrätin Simonetta Sommaruga aufgegleist hatte. - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufgegleist und ausgearbeitet wurde die grosse Reform unter Bundesrätin Simonetta Sommaruga.

Für die Umsetzung ist nun Keller-Sutter zuständig. Am Donnerstag hat sie vor den Medien in Bern erklärt, was neu gilt.

«Eines wird sich nicht ändern: Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind, erhalten weiterhin Schutz», sagte Keller-Sutter. Die anderen müssten die Schweiz rascher verlassen. Das sei der Schlüssel für eine glaubwürdige Asylpolitik.

Möglich gemacht habe die grosse und komplexe Reform die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden «im besten förderalen Geist», erklärte Keller-Sutter. Alle seien sich einig gewesen, dass die Verfahren beschleunigt werden müssten.

Staatssekretär Mario Gattiker sprach mit Blick auf den Start von einem besonderen Moment. «Kinderkrankheiten» seien bei solchen Grossprojekten nie ganz auszuschliessen, doch seien die Behörden gut vorbereitet.

Das Stimmvolk hatte die Reform im Frühjahr 2016 mit fast 67 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Künftig sollen nun die meisten Verfahren innert 140 Tagen abgeschlossen werden. Im Jahr vor der Abstimmung dauerte es durchschnittlich 280 Tage, bis ein rechtskräftiger Entscheid vorlag.

Auf die Kantone verteilt werden Asylsuchende künftig nur noch dann, wenn weitere Abklärungen nötig sind. Im neuen System sind alle Akteure in Bundesasylzentren unter einem Dach vereint. Bis Ende 2019 will der Bund über 5000 Plätze in sechs Regionen mit je zwei bis vier Zentren verfügen. Zurzeit stehen laut Gattiker rund 4000 Plätze bereit.

16 der 18 geplanten Standorte sind bestätigt worden. Was noch fehlt, ist ein Bundesasylzentrum in der Nordwestschweiz sowie ein besonderes Zentrum für renitente Asylsuchende in der Deutschschweiz. Das Parlament hatte Wert gelegt auf die Schaffung solcher besonderer Zentren. Dort sollen Asylsuchende untergebracht werden, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, aber nicht straffällig geworden sind.

Wie viele Plätze längerfristig tatsächlich benötigt werden, ist offen. Bisher hat sich nur der Kanton Neuenburg bereit erklärt, ein solches Zentrum zu beherbergen. Es wurde Ende letzten Jahres in Les Verrières eröffnet. Erst wenige Personen wurden dort untergebracht, wie der Neuenburger Regierungsrat Jean-Nathanaël Karakash sagte.

Der Kanton Neuenburg beherbergt insgesamt zwei Zentren. Davon profitiert er, denn im Gegenzug werden ihm weniger Asylsuchende zugewiesen. Das bedeutet längerfristig tiefere Kosten. Für seinen Kanton sei das eine gute Lösung, sagte Karakash. Die Arbeitslosenquote sei relativ hoch. Entsprechend sei die Integration in den Arbeitsmarkt schwierig.

Im Kanton St. Gallen wird Altstätten als Standort-Gemeinde eines Bundesasylzentrums von den anderen Gemeinden finanziell entschädigt, weil Altstätten die Last trägt, während von der tieferen Zuweisungsquote alle profitieren.

Mit dem neuen System werden auch die Beschwerdefristen verkürzt. Damit die Verfahren trotzdem rechtsstaatlich korrekt und fair sind, haben die Asylsuchenden von Beginn weg Anspruch auf Beratung und eine Rechtsvertretung.

Die Beschleunigung der Verfahren ermögliche eine raschere Integration der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen - aber auch eine raschere Rückkehr derjenigen Personen, die nicht auf Schutz angewiesen seien, betonten die Vertreter von Bund und Kantonen.

Beim Vollzug der Wegweisungen sieht Keller-Sutter noch «Luft nach oben», wie sie sagte. Sie wies aber auch darauf hin, dass in den letzten zehn Jahren mehr als 20 Rückübernahmeabkommen abgeschlossen worden seien. Insgesamt verfüge die Schweiz nun über 60 solcher Abkommen. Die Vollzugspendenzen hätten sich in den letzten Jahren fast halbiert.

Vom neuen System erhoffen sich die Verantwortlichen von Bund und Kantonen nicht zuletzt mehr freiwillige Rückkehrer. Im Testbetrieb in Zürich zeigten sich dreimal mehr Asylsuchende als üblich bereit, freiwillig in ihr Land zurückzukehren. Die Anzahl der Beschwerden ging um ein Drittel zurück. Die Resultate aus einem Pilotprojekt in Boudry NE will der Bund demnächst veröffentlichen. Laut Gattiker sind sie mit jenen aus Zürich vergleichbar.

Hinter der Reform steht auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH). Die grösste Herausforderung sieht sie in der schweizweit einheitlichen Umsetzung. Die Gleichbehandlung der Asylsuchenden sei zwingend, schreibt die SFH in einer Mitteilung.

Bedenken hegt sie auch wegen der kurzen Fristen und wegen der pauschalen Abgeltung der Rechtsvertreter. Diese könnte aus Sicht von Kritikern dazu führen, dass auf gerechtfertigte Beschwerden verzichtet wird. Die Qualität der Beratung und der Rechtsvertretung sei matchentscheidend, schreibt die SFH. Deshalb beteilige sie sich direkt an den neuen Verfahren. So könne sie zur erfolgreichen Umsetzung beitragen.

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