NPD scheitert mit Befangenheitsantrag gegen Richter vor Bundesverfassungsgericht
Die NPD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit Befangenheitsanträgen gegen zwei Richter gescheitert.
Das Wichtigste in Kürze
- Karlsruhe weist Ablehnung als unbegründet zurück.
Die Ablehnung der Richter Peter Huber und Peter Müller sei unbegründet, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. In dem von der NPD initiierten Verfahren geht es um den 2017 beschlossenen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung.
Die NPD zog dagegen vor das Bundesverfassungsgericht. Sie lehnte aber die beiden Richter und früheren CDU-Politiker Huber und Müller - wie schon 2016 beim Verbotsverfahren gegen die Partei - als befangen ab. Huber habe sich als Innenminister von Thüringen 2009 und 2010 mehrfach für ein NPD-Verbot ausgesprochen. Müller habe sich als Ministerpräsident des Saarlands zwischen 1999 und 2011 einige Male abwertend über die Partei geäussert, hiess es unter anderem zur Begründung.
Die übrigen Mitglieder des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts wiesen die Anträge aber nun zurück. Es gebe bei vernünftiger Würdigung keinen Anlass, an der Unvoreingenommenheit der beiden Richter zu zweifeln, erklärten sie.