Oberlandesgericht München legt schriftliches Urteil in NSU-Prozess vor
Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München hat 93 Wochen nach dem mündlichen Urteil im NSU-Prozess die schriftliche Urteilsbegründung fertiggestellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Anklage und Verteidiger haben einen Monat Zeit für schriftliche Revision.
Damit beginnt in Kürze die einmonatige Frist, in der gegen das Urteil schriftlich Revision eingelegt werden kann, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. In dem Prozess war die Rechtsterroristin Beate Zschäpe wegen der Mord- und Anschlagsserie zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Das Urteil umfasst laut Gericht 3025 Seiten und wurde am Dienstag zu den Akten genommen. «In Kürze» werde die Urteilsbegründung den Verfahrensbeteiligten zugestellt, die Revision gegen das Urteil eingelegt hatten. Mit der Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe haben die Revisionsführer einen Monat Zeit, ihre Rechtsmittel schriftlich zu begründen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet dann über die Zulässigkeit der Revision.
Das Urteil in dem als historisch geltenden Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) wurde bereits im Juli 2018 gesprochen. Wegen der langen Verfahrensdauer hatte das Gericht so lange Zeit, eine schriftliche Urteilsbegründung vorzulegen.
Zschäpe war als Mittäterin an den zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und mehr als einem Dutzend Überfällen verurteilt worden, die dem NSU angelastet werden. Mit ihr wurden vier Männer als Helfer des NSU verurteilt.
Verübt haben sollen die eigentlichen Gewalttaten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die 2011 mutmasslich durch Suizid starben. Zschäpe soll für das im Untergrund lebende Trio den Anschein eines bürgerlichen Lebens aufrecht erhalten und so die Taten erst möglich gemacht haben.