Pakistan: Regierungschef entgeht Misstrauensvotum
In Pakistan entgeht der Regierungschef einer Amtsenthebung. Nun werden Neuwahlen in die Wege geleitet.
Da kam Imran Khan glimpflich davon. Der Regierungschef ist einer Amtsenthebung durch ein Misstrauensvotum entgangen. Er hat in Pakistan nun Neuwahlen ausgerufen.
Der Vize-Parlamentspräsident und Khan-Verbündete Qasim Suri wies die geplante Abstimmung über einen Misstrauensantrag der Opposition am Sonntag als «verfassungswidrig» zurück. Kurz darauf sagte Khan in einer Fernsehansprache, er habe beim Präsidenten die Auflösung des Parlaments beantragt.
Khans Regierung hatte vor einigen Tagen die Unterstützung des Koalitionspartners MQM-P eingebüsst. Auch mehr als ein Dutzend Abgeordnete von Khans PTI-Partei hatten angekündigt, dem Premierminister die Unterstützung zu versagen. Die Regierung verfügte daraufhin nicht mehr über eine Mehrheit im Parlament.
Parlamentsvizepräsident Suri bezeichnete den dann gegen Khan eingereichten Misstrauensantrag nun jedoch als von «ausländischen Mächten» inspiriert. «Ich lehne diesen Antrag gemäss der Verfassung ab», sagte er.
Neuwahlen in Pakistan
Der Regierungschef trat wenige Minuten später vor die Kameras: Das Parlament werde aufgelöst «und anschliessend eine geschäftsführende Regierung eingesetzt», kündigte er an. «Wir werden an die Öffentlichkeit gehen, Wahlen abhalten und das Volk entscheiden lassen.»
Die pakistanische Opposition wird von der linksgerichteten PPP und der muslimisch-konservativen PML-N angeführt. Diese beiden Parteien hatten die Politik des Landes jahrzehntelang dominiert, bis der ehemalige Cricket-Star Khan ein breites Koalitionsbündnis schmiedete.
Khan war mit dem Versprechen ins Amt gekommen, mit jahrzehntelanger Korruption und Vetternwirtschaft aufzuräumen. Angesichts steigender Inflation, einer anhaltend schwachen Landeswährung und hoher Staatsverschuldung kommen ihm jedoch die Unterstützer abhanden. Einigen Beobachtern zufolge hat Khan auch die Unterstützung des mächtigen Militärs verloren - was jedoch beide Seiten bestreiten.