Putin unterzeichnet von ihm vorgeschlagene Verfassungsreform

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Russland,

Der russische Präsident Wladimir Putin hat am Samstag die umstrittene Verfassungsreform unterzeichnet, die ihm zwei weitere Amtszeiten ermöglichen würde.

Putin-Magnete in Moskau
Putin-Magnete in Moskau - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Opposition wirft russischem Präsidenten widerrechtliche Machtaneignung vor.

Die Unterschrift des 67-jährigen Staatschefs unter den Entwurf setzt ein spezielles Verfahren in Kraft, das sich vom üblichen Gesetzgebungsverfahren in Russland unterscheidet: Die Verfassungsreform geht nun an das Verfassungsgericht, das binnen einer Woche entscheiden muss, ob es die Reform absegnet.

Am 22. April soll dann die Bevölkerung darüber abstimmen. Parlamentspräsidentin Walentina Matwienko erklärte am Samstag, trotz «verschiedener Sorgen wegen des Coronavirus» müsse die Abstimmung wie geplant zu diesem Termin stattfinden.

Die spektakuläre Wendung zugunsten Putins war am vergangenen Dienstag in einem Überraschungscoup im Parlament auf den Weg gebracht worden: Eine in letzter Minute eingefügte und von den Abgeordneten umgehend abgesegnete Ergänzung zur Verfassungsreform ermöglicht es dem bereits seit 20 Jahren in Russland regierenden Putin, auch nach 2024 weiter als Präsident an der Macht zu bleiben.

Mit Inkrafttreten der neuen Verfassung würden die bisherigen Amtszeiten nicht mehr gezählt - und Putin könnte erneut bei den Präsidentschaftswahlen 2024 und 2030 antreten und somit bis 2036 im Amt bleiben. Die bisherige Verfassung schreibt den Abtritt Putins für 2024 vor.

Der 67-jährige Staatschef hatte die Änderung der Verfassung im Januar vorgeschlagen und bis zum Dienstag bestritten, eine weitere Amtszeit über 2024 hinaus anzustreben. Zu den Gründen für den Sinneswandel des Präsidenten verwies dessen Sprecher auf die globale Instabilität. Die russische Opposition wirft dem Amtsinhaber vor, sich unrechtmässig die Macht anzueignen.

Die Verfassungsänderung schreibt zudem eine konservative Ausrichtung Russlands fest, erwähnt die nötige «Gottesfurcht» und definiert die Ehe als alleinige Verbindung zwischen Mann und Frau.

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