Schweiz von Uno wegen zu tiefen Strafen für Folter kritisiert

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Genève,

In der Schweiz gibt es für Folter im Rahmen von Kriegsverbrechen «nur» eine fünfjährige Haftstrafe. Das kritisiert nun ein Ausschuss der Uno.

Fachleute der Uno kritisieren die Strafen für schwere Verletzungen der Menschenrechte in der Schweiz als zu milde. (Archivbild)
Fachleute der Uno kritisieren die Strafen für schwere Verletzungen der Menschenrechte in der Schweiz als zu milde. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Uno kritisiert die Schweiz wegen zu niedriger Strafen für Folter.
  • Im Rahmen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit gibt es «nur» fünf Jahre Haft.
  • Der Uno-Ausschuss fragte die Schweizer Delegation: «Welches Signal senden wir damit aus?»

Der Anti-Folter-Ausschuss der Uno hat die Schweiz wegen der Strafen für Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen kritisiert. Diese seien in der Schweiz zu niedrig, hiess es am Dienstag in Genf.

Die Strafe für Folter im Rahmen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit betrage «nur» fünf Jahre und für Kriegsverbrechen drei Jahre. Darauf wies der Berichterstatter des Uno-Ausschusses gegen Folter für die Schweiz vor der Schweizer Delegation hin.

Strafen scheinen zu niedrig

«Diese Strafen scheinen für Verbrechen dieser Grössenordnung ziemlich niedrig zu sein», sagte der Amerikaner – und fragte: «Welches Signal senden wir damit aus?».

Der Berichterstatter begrüsste am Dienstag ausserdem die Gründung der nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI). Diese war seit langem von mehreren Uno-Komitees und Mitgliedsstaaten gefordert und im Mai gegründet worden. Der Berichterstatter sagte jedoch, dass der Betrag von einer Million Franken pro Jahr nicht ausreichend sei.

Die unabhängigen Experten des Komitees äussern sich nicht im Namen der Uno.

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