Sohn bekommt kein Schmerzensgeld für Corona-Impfung von Vater
Ein Mann, der für die Corona-Impfung seines Vaters Schmerzensgeld forderte, ist vor dem Landgericht Ravensburg damit gescheitert.
Das Wichtigste in Kürze
- Landgericht Ravensburg: Keine gesundheitliche Beeinträchtigung festgestellt.
Er habe nichts zu irgendwelchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Vaters nach der Impfung vorgebracht, erklärte das Gericht am Donnerstagabend – nicht einmal zu Schwellungen oder Spannungen im Bereich der Einstichstelle. Der damals 87 Jahre alte Vater starb inzwischen – acht Monate nach seiner letzten Impfung. Sein Sohn ist der Erbe.
Der Vater war im Juni und Juli 2021 und im Januar 2022 von einem Allgemeinarzt gegen Corona geimpft worden. Im September 2022 starb er. Der Sohn gab an, vor den Impfungen sei sein Vater nicht ausreichend aufgeklärt worden. Darum sei seine Einwilligung dazu unwirksam. Ihm als Erben stehe pro Impfung des Vaters ein Schmerzensgeld von 7500 Euro zu.
Das lehnte das Gericht aber ab. Es komme hier nicht darauf an, wie genau der Vater vor der Impfung aufgeklärt worden sei, argumentierte es. Selbst wenn keine wirksame Einwilligung vorgelegen haben sollte, seien der Stich mit der Nadel und die Impfung eine geringe Beeinträchtigung, die das Wohlergehen des Patienten nicht nachhaltig gestört habe. Der Sohn kann gegen das Urteil noch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vorgehen.