Spahn legt Gesetzentwurf zur Entlastung von Betriebsrentnern vor

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Deutschland,

Nach der Renteneinigung der Koalition hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Gesetzentwurf zur Entlastung von Betriebsrentnern von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt.

Gesundheitsminister Jens Spahn
Gesundheitsminister Jens Spahn - dpa/dpa/picture-alliance

Das Wichtigste in Kürze

  • Bisherige Doppelverbeitragung wird eingeschränkt.

Die sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen sieht vor, ab Januar 2020 auf die Auszahlungen einen Freibetrag von zunächst 159,25 Euro monatlich einzuführen, auf den keine Beiträge erhoben werden. Die Kosten der Neuregelung werden mit 1,2 Milliarden Euro angegeben.

Hintergrund ist die von SPD und Grünen 2003 eingeführte sogenannte Doppelverbeitragung. Demnach müssen Empfänger von Betriebsrenten einschliesslich der Einmalzahlungen aus Pensionskassen oder berufsständischen Versorgungswerken im Alter darauf die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, also sowohl den Arbeitnehmer- wie auch den Arbeitgeberanteil. Damit wird ein beträchtlicher Teil der Erträge wieder abgezogen. Nur privat Versicherte bleiben verschont.

Der Gesetzentwurf von Spahn, der auf den Koalitionsbeschlüssen vom Sonntag basiert, würde laut Gesundheitsministerium bedeuten, dass für rund 60 Prozent der Betroffenen, deren Einnahmen aus Betriebsrenten höchstens 320 Euro im Monat betragen, sich die Beiträge mindestens halbieren würden. Kleine Betriebsrenten unterhalb des Freibetrages bleiben - wie auch bisher schon - komplett beitragsfrei. Für alle übrigen bliebe es bei einer Belastung mit mehr als dem hälftigen Beitrag, jedoch würde sich dieser um rund 300 Euro pro Jahr verringern.

Betroffen sind auch einmalige Kapitalauszahlungen. Hier wird der Zahlbetrag rechnerisch auf zehn Jahre verteilt und der so ermittelte theoretische Monatsbetrag mit Kassenbeitrag belegt. Allerdings handelt es sich hier häufig um grössere Summen, so dass die prozentuale Entlastung durch die Neuregelung relativ gering ausfällt.

Der monatliche Freibetrag von 159,25 Euro berechnet sich aus einem Fünftel der sogenannten monatlichen Bezugsgrösse der Sozialversicherung. Wie diese steigt er also künftig etwa gemäss der Lohnentwicklung an. Bisher galt eine Freigrenze, unterhalb derer auf Betriebsrenten keine Beiträge erhoben wurden. Wurde diese überschritten, galt die Beitragspflicht aber für die gesamte Auszahlung.

Finanziert werden sollen die Mehrkosten aus der gesetzlichen Krankenversicherung selbst - zunächst vollständig aus Mitteln der sogenannten Liquiditätsreserve der Kassen. In den Jahren 2021 bis 2023 erhält der Gesundheitsfonds dann aus der Liquiditätsreserve insgesamt 1,8 Milliarden Euro, wobei die jährliche Zahlungshöhe von 900 Millionen Euro auf 300 Millionen Euro abschmilzt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve des Gesundheitsfonds wird zugleich von 25 Prozent auf 20 Prozent einer Monatsausgabe abgesenkt. In den Folgejahren wären die Kosten dann allerdings vollständig von den Beitragzahlern zu tragen.

«Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken», begründete Spahn die Neuregelung. «Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein.» Daher werde die Entlastung auch zügig bereits ab Januar umgesetzt. «Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen», erklärte der Gesundheitsminister weiter.

Spahn hatte allerdings ursprünglich eine weitergehende Entlastung in Form einer generellen Rückkehr zum hälftigen Beitrag vorgeschlagen, sich damit jedoch vor allem gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht durchsetzen können.

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