Von der Leyen: Keine baldigen Strafen für Polen und Ungarn
In nächster Zeit ist nicht mit Strafen gegen Polen oder Ungarn zu rechnen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dämpft die Erwartungen.
Das Wichtigste in Kürze
- EU-Länder, die sich nicht an EU-Richtlinien halten, dürfen bestraft werden.
- Dies hat das Europaparlament entschieden.
- Doch Polen und Ungarn müssen in nächster Zeit nicht mit Strafen rechnen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat Erwartungen nach baldigen Strafen gegen Ungarn oder Polen gedämpft. Dies, nach dem Rechtsstaats-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Die deutsche Politikerin unterstrich in einer ersten Stellungnahme am Mittwoch in Brüssel ihre Entschlossenheit zum Schutz des EU-Haushalts.
Ihre Behörde werde nun aber erst einmal gründlich die Begründung des Urteils und mögliche Auswirkungen analysieren. In den kommenden Wochen werde man dann die Leitlinien zur Anwendung des Mechanismus beschliessen.
Kommission beobachtet die Lage
Von der Leyen betonte, die Kommission habe seit Inkrafttreten der Verordnung vor einem Jahr die Lage in allen EU-Staaten beobachtet. Jeder Fall werde eingehend geprüft.
«Wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind, werden wir entschlossen handeln.» Sie habe versprochen, dass kein Fall verloren gehen werde – und dieses Versprechen auch gehalten. Das Europaparlament fordert seit längerer Zeit, entschlossener als bisher gegen Ungarn und Polen vorzugehen.
Zuvor hatte der EuGH eine neue Regelung zur Ahndung von Verstössen gegen die Rechtsstaatlichkeit in EU-Ländern für rechtens erklärt. Damit dürfen Ländern – in einem letzten Schritt – EU-Mittel gekürzt werden. Die Richter in Luxemburg wiesen Klagen von Ungarn und Polen ab.