Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar
Die als Internethetze angeklagten Äusserungen eines früheren Kasseler Universitätsprofessors in einem Interview zur Ehe für alle sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht strafbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Oberlandesgericht wertet Äusserungen nicht als Schmähkritik.
Die «teilweise polemischen und überspitzten Äusserungen» des Evolutionsbiologen seien nicht als Schmähkritik zu werten und fielen unter das Grundrecht der freien Meinungsäusserung, erklärte das Gericht am Montag. Damit bestätigte der Senat ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Kassel.
In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview soll der 66-Jährige homosexuellen Menschen mit Verweis auf angebliche «biowissenschaftliche Fakten» eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. «Diverse» Anzeigenerstatter hätten sich durch die Äusserungen beleidigt gefühlt.
Homosexuelle Paare soll der Mann unter anderem als «sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial» bezeichnet haben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien «bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte», deren Erziehung durch «widernatürliche Frühsexualisierung» in Form «geistiger Vergewaltigung» erfolge.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Hochschulprofessor Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung vorgeworfen. Von diesen Vorwürfen sprach ihn das Landgericht jedoch frei. Eine Revision wegen angeblicher Rechtsfehler verwarf das Oberlandesgericht nun. Das Landgericht habe richtigerweise entschieden, dass die Äusserungen zu gleichgeschlechtlichen Paaren als unüberschaubare Gruppen «nicht auf die persönliche Ehre von Einzelpersonen» durchschlage, hiess es. Der Beschluss ist unanfechtbar.