Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde für die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen abgewiesen.
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Autobahn - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Beschluss: Beeinträchtigung von Freiheitsrechten nicht aufgezeigt.
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Die Beschwerdeführer hätten ein verfassungswidriges Unterlassen des Gesetzgebers nicht ausreichend dargelegt, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Insbesondere hätten sie eine Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte nicht aufgezeigt. (Az: 1 BvR 2146/22)

Die Beschwerdeführer, zwei Privatpersonen, wandten sich gegen unzureichende Klimaschutzmassnahmen in Deutschland. «Exemplarisch» forderten sie ein Tempolimit. Dies zu unterlassen, verletze ihre Freiheitsrechte und verstosse gegen das 1994 in das Grundgesetz aufgenommene Umweltschutzgebot.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde jedoch als unzulässig ab. «Die Beschwerdeführer haben die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt», erklärten die Karlsruher Richter.

Sie betonten allerdings, der Klimaschutz gewinne «bei fortschreitendem Klimawandel in allen Abwägungsentscheidungen des Staats weiter an relativem Gewicht». Das gelte nicht nur für Verwaltungsentscheidungen und Planungsverfahren, «sondern auch für den Gesetzgeber».

Die Beschwerdeführer hatten hier argumentiert, der Gesetzgeber habe beim Tempolimit «keine den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende Abwägungsentscheidung getroffen». Durch Geschwindigkeitsbegrenzungen könnten sofort erhebliche Mengen Kohlendioxid eingespart werden. Ohne diese Massnahme drohten bis 2030 noch viel drastischere Freiheitseinbussen.

Nach dem Karlsruher Beschluss konnten die Beschwerdeführer nicht nachweisen, dass ihnen dadurch eine Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte droht. So hätten sie nicht belegt, dass ohne Tempolimit die Klimaziele nicht erreicht werden könnten.

Zur Begründung verwies das Bundesverfassungsgericht auf die Beschränkung der Argumentation auf das Tempolimit. Massgebend für den Klimawandel sei es aber, ob Deutschland insgesamt in allen Bereichen ausreichende Massnahmen zur Verringerung des Ausstosses von Treibhausgasen unternehme.

Nach Einschätzung des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) würde ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen zur Einsparung von zwei bis drei Millionen Tonnen CO2 pro Jahr führen. Das entspreche dem durchschnittlichen Ausstoss von über einer Million Autos, teilte der verkehrspolitische Sprecher des VCD, Michael Müller-Görnert, in Berlin auf Anfrage mit. Ein Tempolimit von 80 Stundenkilometern auf Landstrassen bringe die Einsparung einer weiteren Million Tonnen CO2.

Der Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag, Ulrich Lange (CSU), erklärte indes, ein Tempolimit sei «nicht der entscheidende Schritt, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen und die CO2-Emissionen im Verkehr wirksam zu reduzieren». Auch sei «ein starres Tempolimit allein nicht die Antwort auf die sehr vielfältigen Herausforderungen im Verkehrssektor». «Wir brauchen eine Vielzahl an Massnahmen, die einen wirklichen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten können», erklärte Lange.

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