Verfassungsgericht prüft kritische Äusserung Seehofers über die AfD
Das Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag (10.00 Uhr) eine kritische Äusserung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) über die AfD.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Partei macht geltend, dass durch die Veröffentlichung der Äusserungen auf der Internetseite des Ministeriums ihre Chancengleichheit verletzt worden sei..
Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe befasst sich in einer mündlichen Verhandlung mit der Veröffentlichung eines Interviews auf der Internetseite des Ministeriums, in dem Seehofer das Verhalten der AfD-Bundestagsfraktion unter anderem als «staatszersetzend» bezeichnete. Die AfD wirft ihm deshalb vor, seine Neutralitätspflicht verletzt zu haben. (Az. 2 BvE 1/19)
Die Partei macht geltend, dass durch die Veröffentlichung der Äusserungen auf der Internetseite des Ministeriums ihre Chancengleichheit verletzt worden sei. Seehofer sieht dagegen keinen Verstoss gegen seine Neutralitätspflicht als Bundesminister. Das Bundesverfassungsgericht dürfte in dem Fall grundsätzlich prüfen, wie weit die Äusserungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern im politischen Meinungskampf reichen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.