Verteidigungsministerium hebt Zuschlag für neues Sturmgewehr an C.G. Haenel auf
Das Bundesverteidigungsministerium hat die geplante Vergabe des Grossauftrags für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr an den thüringischen Hersteller C.G.
Das Wichtigste in Kürze
- Verdacht der Patentrechtsverletzung steht im Raum - Mitbewerber hatte geklagt.
Haenel zurückgezogen. Das Ministerium begründete den Schritt am Freitag mit möglichen Patentrechtsverletzungen durch das Unternehmen zulasten des Mitbewerbers Heckler und Koch. Dieser hatte Beschwerde gegen den Zuschlag für C.G Haenel eingereicht. Die Vergabestelle des Bundes werde nun «in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten», teilte das Ministerium mit.
Das Ministerium hatte Mitte September überraschend mitgeteilt, dass C.G. Haenel als Sieger aus dem Vergabeverfahren für rund 120.000 Sturmgewehre hervorgegangen ist. Das Rüstungsunternehmen Heckler und Koch, das die bisherigen Sturmgewehre G36 an die Bundeswehr lieferte, hatte das Nachsehen.
Die Entscheidung zugunsten der in Suhl ansässigen Firma C.G. Haenel kam unerwartet - sie hatte sich bislang eher auf den Bau von Kleinwaffen konzentriert. Gegen den Zuschlag für C.G Haenel hatte der unterlegene Mitbewerber Heckler und Koch Beschwerde eingelegt.
Auf Grundlage dieser Beschwerde habe die Vergabestelle des Bundes (BAAINBw) "erstmalig nachprüfbar von einer möglichen Patentrechtsverletzung durch die Firma C.G. Haenel GmbH Kenntnis erlangt", erklärte das Ministerium nun. Interne Prüfungen hätten ergeben, dass eine derartige Verletzung nicht auszuschliessen" sei. Deswegen werde die "Zuschlagserteilung an die Firma C.G. Haenel" aufgehoben.