Aargauer Gemeinden können einen dritten Sonntagsverkauf festlegen

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Aargauer Gemeinden dürfen künftig einen zusätzlichen bewilligungsfreien Sonntagsverkauf bestimmen.

Sonntagsverkauf
Zusätzliche Sonntagsverkäufe als Hilfe für den Detailhandel sind stets ein Thema. - keystone

Im Kanton Aargau werden künftig drei Sonntagsverkäufe möglich. Zusätzlich zu den beiden jeweils vom Regierungsrat festgelegten Sonntage im Advent können neu die Gemeinden einen weiteren Sonntag bestimmen, an denen die Geschäfte bewilligungsfrei öffnen dürfen.

Der Grosse Rat hiess die erforderliche Anpassung des Einführungsgesetzes zum Arbeitsgesetz am Dienstag in zweiter Beratung mit 86 zu 39 Stimmen gut.

Dagegen waren EDU sowie grossmehrheitlich SP, Grüne und EVP. Vereinzelte Nein-Stimmen kamen auch aus der SVP. Dafür stimmten FDP, GLP und Mitte sowie grossmerheitlich die SVP.

Mit der Änderung erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, nach ihren Bedürfnissen einen Sonntagsverkauf im Jahr zu erlauben. Sie können etwa einen lokalen Anlass berücksichtigen oder auf spezifische wirtschaftliche Bedürfnisse eingehen.

Ganz frei bleiben die Gemeinden dabei aber nicht. Im Advent sind keine weiteren Sonntagsverkäufe erlaubt. Und auch der Bundesfeiertag oder die kantonalen Feiertage bleiben für die Gemeinden tabu.

Kritik an mehr Kommerzialisierung

Die Gesellschaft werde immer rastloser, kritisierte die EVP in der kurzen Debatte. Ein weiterer Verkaufssonntag sei da ein Schritt in die falsche Richtung. Der Sonntag solle nicht noch mehr kommerzialisiert werden, hielt auch die EDU fest.

SP und Grüne sprachen sich ebenfalls gegen eine «weitere Ausdehnung der Sonntagsarbeit» und gegen «mehr Konsumverkehr durch den Kanton» aus.

Vor knapp 15 Jahren hatte das Aargauer Stimmvolk in einer Referendumsabstimmung ein Gesetz mit insgesamt vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen noch abgelehnt.

Mit der Möglichkeit eines dritten bewilligungsfreien Sonntagsverkaufs gehe eine weitere Aufweichung der Sonntagsruhe einher, schrieb der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat.

Der Sonntagsruhe komme jedoch gesellschaftlich nicht mehr die gleiche Bedeutung zu wie früher.

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