Das blüht dir, wenn du ohne ID über die Grenze fährst
Wer ohne ID oder Pass nach Deutschland reist, muss unter Umständen teuer bezahlen – oder gar mit auf die Polizeiwache gehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Wer ohne gültigen Ausweis nach Deutschland reist, muss mit einer Busse rechnen.
- Bis zu 1000 Euro muss man hinblättern.
- Zudem besteht die Gefahr, dass man mit auf den Polizeiposten muss.
Viele kennen das Problem: Man geht aus dem Haus, um einzukaufen oder Bekannte zu treffen und merkt unterwegs, dass man das Portemonnaie vergessen hat.
In der heutigen Zeit dank Zahlungsmittel und ÖV-Ticket auf dem Handy kein Problem, könnte man meinen.
Doch für Personen, die im grenznahen Raum leben oder einen Tagesausflug machen, kann das teuer werden.
Bussen von bis zu 1000 Euro
Denn auf der Website des Deutschen Bundes heisst es dazu: «Die Pflicht, bei einem Grenzübertritt einen gültigen Pass oder Personalausweis mit sich zu führen, besteht weiterhin.»
Wer kein gültiges Reisedokument bei sich führe, begehe eine Ordnungswidrigkeit.
Und die kann für Gäste ohne ID und Pass richtig ins Geld gehen. «Die Geldbusse beträgt mindestens fünf Euro und höchstens tausend Euro.»
Deutschland verstärkt Grenzkontrollen wegen illegaler Migration
Ein wahrer Hammer! Doch da die Schweiz ebenso zum Schengen-Raum gehört, gibt es eigentlich keine Grenzkontrollen.
Alles halb so wild also?
Mitnichten, denn: Aufgrund der illegalen Migration nach Deutschland hat das Land seine Grenzkontrollen verstärkt. Und das nicht nur für Autofahrerinnen und Autofahrer.
Auch Leute, die mit dem ÖV unterwegs sind, müssen jederzeit mit einer Identitätskontrolle rechnen.
«Einsichtigkeit der Person» entscheidend
Gegenüber Nau.ch erklärt Ronny Bergmann, Sprecher der deutschen Bundespolizei: «Ob eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld erforderlich ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.»
Heisst: Nicht jede und jeder, die ohne Ausweis über die Grenze kommt, muss für eine Busse tief in die Tasche greifen.
«Massgeblich ist dabei weniger der Reisezweck», so Bergmann. Entscheidend sei «die Einsichtigkeit der Person und vielmehr, ob sie vorsätzlich gehandelt hat».
Wer gebüsst wird und wer nicht, würden die Einsatzkräfte vor Ort entscheiden.
Doch was passiert abgesehen von einer möglicherweise empfindlich hohen Busse, wenn man sich in Deutschland nicht ausweisen kann?
Zur Identitätsfeststellung auf den Posten
Bundespolizei-Sprecher Bergmann erklärt: «Abhängig von der Situation kann die Person im Rahmen der Identitätsfeststellung festgehalten und befragt werden.»
Feststellen würde man die Identität einer Person zum Beispiel durch Vorlage eines alternativen Dokuments wie eines Führerscheins.
Oder man lasse sich von Schweizer Behörden eine Auskunft geben, erklärt Bergmann weiter.
Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, sei «eine Durchsuchung der Person sowie der mitgeführten Sachen zulässig».
Abschliessend meint der Bundespolizei-Sprecher: «Führt das nicht zur zweifelsfreien Feststellung der Identität, kommt auch eine Mitnahme zur Dienststelle zur Durchführung erkennungsdienstlicher Massnahmen in Betracht.»