Ausserrhoder Regierung will zwei Varianten für neue Verfassung
Der Ausserrhoder Regierungsrat plant, wegen umstrittener Fragen zum Stimmrecht zwei Varianten der totalrevidierten Kantonsverfassung zur Abstimmung vorzulegen.
Wegen strittiger Themen beim Stimmrecht will der Ausserrhoder Regierungsrat dereinst zwei Varianten der totalrevidierten Kantonsverfassung zur Abstimmung bringen. Dies geht aus den Ergebnissen der zweiten Beratung der Regierung zu diesem Geschäft hervor. Weiter soll es eine Pflicht zum Proporzwahlverfahren für Gemeinden mit mehr als fünf Kantonsratssitzen geben.
Das für die totalrevidierte Kantonsverfassung vorgesehene Stimmrechtsalter 16 und das kantonale Ausländerstimmrecht halte sie derzeit für nicht mehrheitsfähig. Dies schrieb die Ausserrhoder Regierung am Donnerstag in einer Mitteilung nach der zweiten Beratung des Geschäftes, welches sie erneut dem Parlament überwies.
Die Regierung schlägt dem Kantonsrat deshalb vor, das Stimmrechtsalter 16 und das kantonale Ausländerstimmrecht als Eventualantrag der Stommbevölkerun zu unterbreiten. Zur Abstmmng kämen eine Vorlage ohne Stmmrightsater 16 und Ausländestimmecht (Hauptantrag) und eine Vorlage mit beiden Anliegen (Eventualantrag).
Ein Dauerbrenner in Appenzell Ausserrhoden ist die Diskussion über das Wahlsystem für den Kantonsrat. Aktuell gilt das Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Die Gemeinden können jedoch das Verhältniswahlverfahren (Proporz) einführen. Dieses kommt derzeit nur in Herisau zur Anwendung.
Regierungsrat will am Mischwahlsystem festhalten
Der Regierungsrat will am Mischwahlsystem festhalten, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Bei Wahlkreisen ab fünf Sitzen soll jedoch das Verhältniswahlverfahren zwingend werden, schlägt der Regierungsrat gemäss der Mitteilung vor. Betroffen wären neben Herisau neu Teufen (7 Sitze), Speicher (5 Sitze) und Heiden (5 Sitze).
Eine Förderung des regionalen Journalismus zu prüfen, war ein Auftrag an die Regierung aus der ersten Lesung zur Totalrevision der Kantonsverfassung im Kantonsrat von Anfang 2024. Der Regierungsrat erkenne den Handlungsbedarf, hiess es in der Mitteilung vom Donnerstag.
Eine direkte Medienförderung lehnt die Regierung ab. Indirekte Massnahmen, wie die Subventionierung von Medienabos für junge Bürgerinnen und Bürger oder die Förderung von Ausbildungsprogrammen für Medienschaffende seien jedoch denkbar. Damit bleibe die Unabhängigkeit der Medien gewährleistet.
Wann die Kantonsverfassung in zweiter Lesunng in den Kantonsrat kommt, ist noch nicht klar.