Am 28. November stimmt Basel-Stadt über Wohnschutz abgestimmt. Die entsprechende Initiative fordert einen Mietzinsdeckel.
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Die Stadt Basel. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Basler Volksinitiative «Ja zum echten Wohnschutz» kommt Ende November an die Urne.
  • Sie verlangt bei Sanierungen, Um- und Neubauten einen Mietzinsdeckel.
  • Konkret soll dies über eine strenge Bewilligungspflicht geschehen.
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In Basel-Stadt wird am 28. November über die Volksinitiative «Ja zum echten Wohnschutz» abgestimmt. Es handelt sich um die dritte kantonale Wohnschutz-Abstimmung innert dreieinhalb Jahren.

Die vom Mieterinnen- und Mieterverband lancierte Volksinitiative ist eine direkte Reaktion auf die zwei vorangegangenen Abstimmungen.

Die formulierte Initiative verlangt bei Sanierungen, Um- und Neubauten einen Mietzinsdeckel für einen Grossteil der Basler Mietwohnungen bei einem Wohnungsleerstand von unter 1,5 Prozent.

Strenge Bewilligungspflicht für Sanierungen

Konkret soll dies über eine strenge Bewilligungspflicht für Sanierungen, Um- und Neubauten geschehen. So soll eine Abbruchbewilligung gemäss den Bestimmungen in der formulierten Initiative nur erteilt werden, wenn beim Ersatzneubau mindestens 20 Prozent mehr Wohnraum entsteht. Wenn ökologische Kriterien nicht erfüllt sind, wird gar ein Plus von 40 Prozent Wohnraum als Bedingung verlangt.

Abstimmung Schaffhausen
Ein Wegweiser zeigt zum Stimmlokal. (Symbolbild) - sda

Angefangen hatte die direktdemokratische Wohnschutz-Kampagne mit der ersten Wohnschutzinitiative des Verbands, die im Juni 2018 mit beinahe einem Zweidrittelsmehr angenommen worden war.

Die vom Grossen Rat verabschiedete gesetzliche Umsetzung der Initiative erschien den Initianten aber als ungenügend und zahnlos. Das revidierte Wohnraumfördergesetz beschränkt die mit einer Mietzinskontrolle verbundene Bewilligungspflicht auf Häuser mit «bezahlbaren Wohnungen», was rund einem Drittel des Wohnraums im Kanton entspricht.

Grosser Rat empfiehlt Nein

Der Mieterinnen- und Mieterverband hatte gegen diese Gesetzesvorlage das Referendum ergriffen. Bei der Abstimmung vom November 2020 wurde die Gesetzesrevision mit einem Zufallsmehr von nur gerade 50,05 Prozent oder 56 Stimmen angenommen.

Bei der nun anberaumten dritten Abstimmung zum Thema Wohnschutz empfiehlt der Grosse Rat ein Nein. Die Ratslinke konnte sich mit einem Verhältnis von 44 zu 48 Stimmen bei einer Enthaltung nicht gegen die bürgerlichen Fraktionen und die Grünliberalen durchsetzen.

Gleich verhält es sich bei den Abstimmungsempfehlungen der Parteien: Die bürgerlichen Parteien Mitte, FDP, LDP und SVP empfehlen zusammen mit den Grünliberalen ein Nein. Auf der anderen Seite haben SP, die Grünen sowie BastA! die Ja-Parole beschlossen.

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