Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch die neue ausformulierte Wohnschutzinitiative des Mieterverbands für rechtlich zulässig erklärt und der Regierung zur Berichterstattung überwiesen. Die Initianten und die Ratslinke wollten das Volksbegehren ohne diesen Umweg zur Abstimmung bringen.
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Nirgendwo in der Schweiz leben so viele Menschen auf einem Quadratkilometer wie im Kanton Basel. - Keystone

Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch die neue ausformulierte Wohnschutzinitiative des Mieterverbands für rechtlich zulässig erklärt und der Regierung zur Berichterstattung überwiesen. Die Initianten und die Ratslinke wollten das Volksbegehren ohne diesen Umweg zur Abstimmung bringen.

Die politische Debatte um die im Juni 2018 deutlich angenommene Wohnschutzinitiative geht weiter. Am 29. November erst hatten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einen ersten Umsetzungsvorschlag im Wohnraumfördergesetz (WRFG) in einer Referendumsabstimmung angenommen - allerdings mit einer Mehrheit von 56 Stimmen äusserst knapp.

Die zur Abstimmung gestandene Revision des WRFG war vom Mieterverband und von Rot-Grün als ungenügend und namentlich als «Bschiss» bekämpft worden, weshalb eine neue, ausformulierte Gesetzesinitiative mit strengeren Wohnschutz-Richtlinien nachgereicht wurde.

Konkret zur Debatte stand nun die rechtliche Zulässigkeit der neuen Initiative. Diese wurde im Grossen Rat nicht bestritten. Umstritten war aber der Antrag der Regierung, die sich das Volksbegehren zur Berichterstattung überweisen lassen wollte.

Die Fraktionssprecher des Grünen Bündnisses und der SP plädierten dafür, die Initiative direkt dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Das Begehren eines «tauglichen» Wohnschutzes dulde keinen weiteren Aufschub, sagte der Sprecher des Grünen Bündnisses. Eine neuerliche Diskussion würde auch nichts bringen: Die vergangene Debatte um die Umsetzung der ursprünglichen Verfassungsinitiative habe gezeigt, dass im Rat keine Kompromisse möglich seien.

Die Regierung und die Sprecher der bürgerlichen Fraktionen sowie der GLP sprachen sich hingegen für eine Überweisung an die Exekutive aus. Es wäre verantwortungslos, dem Volk so kurz nach einer Abstimmung zum selben Thema einen fünfseitigen Gesetzestext ohne Erläuterungen vorzulegen, sagte der Sprecher der LDP. Für Nicht-Juristen seien die faktischen Auswirkungen kaum erkennbar.

Entsprechend argumentierte auch Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (Grünes Bündnis). Die Initiative gehe weiter als die kürzlich angenommene Revision des WRFG, weshalb es angezeigt sei, die Unterschiede klar aufzuzeigen.

Mit Unterstützung der Grünliberalen setzten sich schliesslich die bürgerlichen Fraktionen durch. Die Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» wurde mit 50 gegen 44 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Regierungsrat zur Berichterstattung überwiesen.

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