Baselbieter Energiegesetz-Gegner lancieren Initiative gegen Dekret

Keystone-SDA Regional
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Pratteln,

Gegnerdes Energiegesetzes im Kanton Baselland haben am Donnerstag die Initiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» gestartet.

Erdwärmepumpe
Die Initiative will das Dekret zum Energiegesetz aufheben, das unter anderem den Ersatz alter Heizsysteme ab 2026 vorsieht. - (KEYSTONE/Gaetan Bally

Gegnerinnen und Gegner des Energiegesetzes im Kanton Baselland haben am Donnerstag eine Gesetzesinitiative unter dem Titel «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» lanciert. Damit wollen sie das Dekret zur Gesetzesrevision rückgängig machen.

Die neue Initiative sieht vor, im Gesetz jene Bestimmungen zu streichen, die wichtige energiepolitische Entscheide auf Dekrets-Stufe delegieren.

Dies schreiben die beiden Landratsmitglieder Christine Frey (FDP) und Peter Riebli (SVP), die das Initiativkomitee präsidieren, in einer Medienmitteilung.

Pter Riebli
Peter Riebli, Präsident der Baselbieter SVP. - keystone

Unter anderem soll der Absatz aus dem Energiegesetz gestrichen werden, der es dem Landrat ermöglicht, den Anteil erneuerbarer Energie zur Deckung des Energiebedarfs für Neubauten und beim Ersatz bestehender Wärmeerzeuger festzulegen.

Zudem will das Komitee gemäss Initiativtext im Gesetz ergänzen, dass das Dekret zum Energiegesetz spätestens zwei Monate nach der Annahme dieses Gesetzes in der Volksabstimmung ausser Kraft gesetzt wird.

Volksentscheid über Änderungen

Die Baselbieter Stimmbevölkerung entscheidet am 9. Juni über eine Änderung des Energiegesetzes. Dieses sieht unter anderem eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie am Gesamtverbrauch sowie eine Senkung des Heizwärmebedarfs bei bestehenden Bauten vor.

Dem Nein-Komitee ist vor allem das Dekret zum Energiegesetz ein Dorn im Auge. Dieses unterliegt im Gegensatz zum Gesetz nicht der Volksabstimmung und kann unabhängig davon in Kraft treten. Das Dekret sieht vor, dass bestehende Bauten ab 2026 mit erneuerbarer Energie beheizt werden müssen, sofern der Heizwärmeerzeuger älter als 15 Jahre alt ist.

Kritik an «Hintertür»-Politik

Der Landrat verabschiedete das Dekret im Oktober 2023 parallel zur Gesetzesrevision. Frey und Riebli schreiben, dass das Dekret erlaube, «durch eine Hintertür» Verbote und Pflichten einzuführen. Damit werde die Mitbestimmung der Bevölkerung eingeschränkt.

Die Baselbieter Regierung hält jedoch in den Abstimmungserläuterungen fest, dass die sich die vom Parlament beschlossene Dekretsänderung auf das kantonale Energiegesetz stützt.

Eine dortige Bestimmungen räumt dem Landrat bereits seit 2016 explizit die Kompetenz ein, in einem Dekret Anforderungen zur Deckung des Energiebedarfs bei Neubauten und beim Ersatz von Wärmeerzeugern festzulegen.

Kommentare

User #2374 (nicht angemeldet)

Mit dem «Mantelerlass» sollen auf Biegen und Brechen hunderte Quadratkilometer Solarflächen und tausende Windkraftanlagen durchgesetzt werden. Anlagen für «erneuerbare» Energien erhalten grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Interessen, insbesondere dem Landschafts-, Natur- und Menschenschutz. Kommunale und kantonale Interessen zählen nicht mehr. Neu dürfen die Anlagen auch in nationalen Schutzgebieten gebaut werden sowie ohne die bisherigen Einschränkungen im Wald. Der Bundesrat kann die Anlagen in einem Schnellverfahren genehmigen und dabei die betroffenen Gemeinden entmachten. Der Mantelerlass bedeutet nicht nur einen Kahlschlag für Landschafts- und Naturschutz, er ist auch ein Anschlag auf unsere Bundesverfassung, die direkte Demokratie, auf den Föderalismus und die Gemeindeautonomie

User #3679 (nicht angemeldet)

Ich befürchte, dass uns ein Stromkollaps bevorsteht. E-Fahrzeuge, Wärmepumpen, IT-Techniken etc. verbrauchen viel Strom. Woher nehmen und nicht stehlen? Das Ausland braucht seinen Strom selber, kann nur einen bestimmten Anteil verkaufen. Fazit: Stromkosten schnellen in die Höhe. Weniger Menschen & weniger bauen = weniger Energieverbrauch.

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