Die Baselbieter Regierung will Lehrern bei schwerwiegenden Fällen die Unterrichtsberechtigung entziehen.
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Eine Lehrperson an der Tafel. (Symbolbild) - Keystone
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Im Kanton Basel-Landschaft soll Lehrpersonen in schwerwiegenden Fällen die Unterrichtsberechtigung entzogen werden können. Die Baselbieter Regierung hat eine entsprechende Änderung des Bildungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Mit der Gesetzesänderung solle die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion dazu berechtigt werden, entsprechende Verfahren zu führen und allenfalls erteilte Unterrichtsverbote der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) für die sogenannte «schwarze Liste» mitzuteilen. Ziel sei der Schutz der Kinder und Jugendlichen im Schulumfeld vor «klarerweise ungeeigneten Lehrpersonen».

Schwerpunkt auf sexueller Integrität

Im Vordergrund für ein Unterrichtsverbot stehen gemäss Landratsvorlage insbesondere Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Kindern und Jugendlichen, die Konsumation von Kinderpornografie, Verurteilungen wegen schwerer Straftaten sowie erhebliche Sucht- oder psychische Probleme.

Die Änderung sieht vor, dass das Unterrichtsverbot befristet oder unbefristet ausgesprochen wird. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Februar 2025.

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