Baselbieter Stimmvolk entscheidet über den Ärzte-Stopp
Das Stimmvolk des Kantons Basel-Landschaft muss über eine gesetzliche Regelung abstimmen, die einen Zulassungsstopp für Ärzte und Ärztinnen vorsieht.
Das Baselbieter Stimmvolk hat über die gesetzliche Grundlage für einen Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte zu entscheiden. Der Landrat hat am Donnerstag zwar eine entsprechende Revision des Gesundheitsgesetzes mit 60 zu 22 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Da aber das Vierfünftelmehr nicht erreicht wurde, kommt es zur obligatorischen Volksabstimmung.
Die Fraktionen SP, Mitte, GLP, Grüne/EVP sowie die SVP-Mehrheit stimmten der Vorlage zu. Die FDP war dagegen, hätte aber aus eigener Kraft das Vierfünftelmehr nicht kippen können. Ausschlaggebend waren mehrere Nein-Stimmen einer SVP-Minderheit.
Anlass für diese Revision ist eine Bundesvorgabe. Seit Juli 2023 sind die Kantone verpflichtet, in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten die Anzahl Ärztinnen und Ärzte zu beschränken, die zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen erbringen.
Bundesvorgabe als Auslöser
Die Änderung im Baselbieter Gesundheitsgesetz ermöglicht, dass die Regierung in einzelnen Fachgebieten Höchstzahlen festlegt und auch einen Zulassungsstopp anordnen kann.
Dies soll eine ungebremste Zunahme in bereits bedarfsgerecht versorgten Fachgebieten verhindern und damit die Gesundheitskosten dämpfen. Die Regierung rechnet mit Einsparungen in der Höhe von 7,7 Millionen Franken pro Jahr.
Die Gesundheitdirektionen beider Basel hatten vor zwei Jahren kantonale Obergrenzen in acht Fachbereichen festgelegt. In Baselland erhob eine Privatklinik dagegen eine Beschwerde, worauf das Kantonsgericht im Januar 2023 die Regierung zurückpfiff. Das Gericht hielt fest, dass dazu ein Gesetz erlassen und dem Parlament vorgelegt werden muss.
Die vorberatende Kommission versah den von der Regierung vorgelegten Gesetzestext mit einer einzigen Änderung. Statt nach 6 Monaten sollen beantragte Zulassungen, welche nicht genutzt werden, erst nach 12 Monaten verfallen.