Berner Grosse Rat legitimiert YB Meisterfeier
Das Wichtigste in Kürze
- Der Berner Grosse Rat startet am Montag in die Novembersession.
- Dabei soll das Veranstaltungsverbot an hohen Feiertagen gelockert.
- Das Thema wurde bereits vor der YB-Meisterfeier behandelt.
In der am Montag startenden Novembersession berät der Berner Grosse Rat über 100 Geschäfte – darunter mehrere Gesetze. Mit der Lockerung des Veranstaltungsverbotes an hohen Feiertagen wird die YB-Meisterfeier vom Pfingstsonntag nachträglich auch vom Gesetzgeber legitimiert.
Bis heute gilt im kantonalen Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen ein absolutes Verbot von nicht-religiösen Veranstaltungen an hohen Festtagen – also am Karfreitag, an Ostern, Auffahrt, Pfingsten, am Buss- und Bettag sowie an Weihnachten.
Neu sollen für diese hohen Festtage die gleichen Regeln gelten wie für Sonntage und allgemeine Feiertage. Bei der Bewilligung von Veranstaltungen müssen die Gemeinden aber darauf achten, dass keine Gottesdienste gestört werden.
Auslöser der Gesetzesrevision war eine Motion von Michael Köpfli (GLP/Bern), die das Kantonsparlament im Februar 2017 überwies. Köpfli wollte den Gemeinden mehr Flexibilität bei der Bewilligungspraxis geben, sowohl für Konzerte wie für Sportveranstaltungen.
Damals war noch nicht zu erahnen, dass YB im Frühling 2018 nach 32 Jahren den lang ersehnten Schweizermeistertitel holen sollte - und diesen ausgerechnet am (spielfreien) Pfingstsonntag feiern wollte. Um das Veranstaltungsverbot am hohen Festtag zu umgehen, stufte die Stadt den geplanten Umzug als «traditionsreichen Anlass» ein.
Diese elastische Interpretation des Gesetzesbuchstabens sorgte bei christlichen Politikern für Verärgerung. «Pfingsten hat seit 2000 Jahren Tradition - die YB-Meisterfeier leider nicht», gab der Thuner EVP-Grossrat Marc Jost damals zu Protokoll. Dies schien die Bernerinnen und Berner wenig zu kümmern. Zehntausende standen am 20. Mai bei der gelb-schwarzen Prozession Spalier.