Der Thurgau will Veranstaltungsverbot an hohen Feiertagen lockern
Der Thurgauer Grosse Rat berät über eine Lockerung des Ruhetagsgesetzes, das bisher Veranstaltungen an hohen Feiertagen verhinderte.
Der Thurgauer Grosse Rat hat eine Totalrevision des Ruhetagsgesetzes in erster Lesung beraten. Das sogenannte Tanzverbot soll aufgehoben werden. Dies macht künftig die Durchführung nichtreligiöser Veranstaltungen an hohen Feiertagen möglich.
Die Kantonsparlamentarierinnen und -Parlamentarier signalisierten, sich für eine Lockerung des Veranstaltungsverbots auszusprechen. Eine Abstimmung findet jedoch erst in einer kommenden Parlamentssitzung statt.
Bisher gilt im Thurgau am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen nichtreligiöser Art.
In Zukunft sollen aber auch an diesen Tagen Kultur- und Sportveranstaltungen stattfinden können, sofern sie in Innenräumen durchgeführt werden und nicht mehr als 500 Personen daran teilnehmen.
Moderate Lockerung oder Angriff auf Traditionen?
Verschiedene Mitglieder des Parlaments sprachen von einer moderaten Lockerung der bisherigen Regelungen. Die Totalrevision des Ruhetagsgesetzes balanciere sorgfältig zwischen kirchlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen. Kritik an der neuen Regelung äusserten hingegen Mitglieder der EDU, EVP, SVP und Mitte.
Auch wenn die Totalrevision des Ruhetagsgesetzes gutgeheissen wird, müssen im Thurgau an den hohen Feiertagen die Verkaufsgeschäfte geschlossen bleiben. Dies ist im kantonalen Gesetz über die Ladenöffnungszeiten geregelt und gilt auch etwa für Tankstellenshops, Bäckereien oder Blumengeschäfte.