Die Wählbarkeits-Initiative von zwölf Baselbieter Gemeinden steht
Zwölf Baselbieter Gemeinden fordern die Wählbarkeit von Menschen mit Niederlassungsbewilligung C.
Auch Menschen mit C-Bewilligung sollen in Schulräte und Sozialhilfebehörden gewählt werden können. Dies fordern zwölf Baselbieter Gemeinden in einer nichtformulierten Initiative. Die Wählbarkeitsinitiative ist in Form eines Gemeindebegehrens zustandegekommen, wie die Landeskanzlei am Montag im Amtsblatt mitteilte.
Diese verlangt, dass die Kantonsverfassung so geändert wird, dass Gemeinden ihre Gemeindeverordnung so anpassen können, dass nicht nur Einwohnerinnen und Einwohner mit Schweizer Pass, sondern auch solche mit Niederlassungsbewilligung C in die genannten Gremien gewählt werden können.
Dabei sollen die Gemeinden die Mindestaufenthaltsdauer selbst festlegen können, also wie viele Jahre jemand dort gewohnt haben muss, um sich zur Wahl zu stellen.
Anwil führt das Feld an
Federführend ist hierbei die Gemeinde Anwil. Zusammen mit Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Häfelfingen, Känerkinden, Langenbruck, Lauwil, Oberdorf, Oltingen, Rünenberg und Zeglingen hatte sie das Gemeindebegehren eingereicht.
Dafür waren Entscheide der jeweiligen Gemeindeversammlungen beziehungsweise im Falle Binningens des Einwohnerrats notwendig. Gemäss Kantonsverfassung müssen Beschlüsse aus mindestens fünf Gemeinden vorliegen, damit eine solche Initiative zustande kommt.