Ab Samstag, 11. August 2018, 12.00 Uhr, ist das Entfachen von Feuer und das Grillieren im Freien in allen Gemeinden des Bezirks Uster wieder erlaubt. Im Wald und in Waldesnähe gilt aber weiterhin das kantonale Feuerverbot.
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Weiterhin herrscht grosse Trockenheit, und die Lage hat sich noch nicht normalisiert. Das Brandrisiko hat sich aber nach den Niederschlägen sowie dem Temperaturrückgang vermindert. Aufgrund der Lagebeurteilung vom 10. August 2018 schätzen die Sicherheitsfachleute die Gefahrenlage so ein, dass das allgemeine Feuerverbot im Freien wieder aufgehoben werden kann. Alle Gemeinden im Bezirk Uster haben deshalb ihre entsprechenden Verfügungen und Beschlüsse vom 27. respektive 30. Juli 2018 widerrufen.

Bis auf Widerruf durch die kantonale Baudirektion gilt unverändert ein absolutes Feuer- verbot im Wald und im Abstand von 200 Meter um Wälder herum, mit Ausnahme von kontrollierten Grillfeuern in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen usw.). Im Wald und am Waldrand gilt ein absolutes Grillverbot (eingeschlossen Gas- und Elektrogrillgeräte)

Trotz der Aufhebung des absoluten Feuerverbots sind folgende Vorsichtmassnahmen zu beachten:

· Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen – auch nicht im Garten; allfälligen Funkenwurf sofort löschen.

· Vor dem Verlassen einer Feuerstelle Flammen und Glut vollständig löschen.

· Feuer nur in genügend grossem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern, Gebüschen und Waldrändern entfachen.

· Fest eingerichtete Feuerstellen benutzen.

· Keine brennenden Raucherwaren fortwerfen.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne ausdrückliche Bewilligung gemäss den kommunalen Polizeiverordnungen bis zum 31. Dezember 2018 untersagt.

Die Behörden danken der Bevölkerung für Ihre Mithilfe bei der Brandverhütung.

-Mitteilung der Stadt Uster (mis)

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