Flüchtlingsfamilie reicht gegen Aargauer Behörden Beschwerde ein
Das Wichtigste in Kürze
- Vorläufig aufgenommene Personen erhalten im Aargau pro Monat weniger Geld als anderswo.
- Eine sechsköpfige Familie hat 1440 Franken zur Verfügung, die Eltern sind arbeitsunfähig.
- Nun hat die Familie gegen die Behörden eine Beschwerde eingereicht.
1440 Franken im Monat für sechs Personen, davon ein Baby, drei Kinder und zwei Erwachsene. Das sind 240 Franken pro Person. So muss eine syrische Familie, die 2017 in die Schweiz geflüchtet ist, leben.
Die «Aargauer Zeitung» berichtet, die Familie lebe als vorläufig Aufgenommene. Deswegen erhalten sie so wenig Geld: Anerkannte Flüchtlinge beispielsweise haben Anrecht auf mehr Sozialhilfe.
Zudem seien beide Eltern arbeitsunfähig; Der Vater wurde in Syrien angeschossen, hat Schulterprobleme. Die Mutter hat Bandscheiben-Probleme und ist psychisch stark angeschlagen.
Berner Jura-Studierende helfen bei Beschwerde
Die syrische Familie hat gemeinsam mit Jura-Studierenden von der Uni Bern beim Aargauer Regierungsrat eine Beschwerde eingereicht. Spezifischer wird das Sozialdepartement in die Pflicht genommen. Die tiefe Tagespauschale verletze die Menschenwürde, heisst es in der 29-seitigen Beschwerde.
Zudem würde das Kindeswohl beeinträchtigt. Die drei älteren Kinder hätten kein Sozialleben, heisst es, weil einfach kein Budget dafür existiere. Zudem könnten sie sich in der Unterkunft nicht auf Hausaufgaben oder das Lernen konzentrieren.
Die Familie lebt in einer Kollektivunterkunft: Zwei Zimmer haben die sechs Personen für sich zur Verfügung, der Rest wird mit anderen Menschen geteilt. Während der Pandemie mussten sich die drei Kinder ausserdem ein Laptop für die Schule teilen.
Die Beschwerde fordert nun vom Regierungsrat, die Sozialhilfe auf 2586 Franken aufzustocken – für den Grundbedarf. Alternativ soll sie je nach Bedürfnisse der Empfänger neu und deutlich höher gesetzt werden.