Gemeinde beschliesst Einbahnsystem
Aufgrund der Ergebnisse des letztjährigen Verkehrsversuches an der Riedstrasse und der Maria-Hilf-Strasse, hat der Gemeinderat beschlossen, auf der Maria-Hilf-Strasse ein Einbahnsystem für den motorisierten Verkehr in Fahrtrichtung Herrengasse einzuführen. Die entsprechende Verkehrsanordnung ist im aktuellen Amtsblatt publiziert.
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Während der Sperrung der Nietenbachstrasse wurde auf der Maria-Hilf-Strasse und der Riedstrasse temporär ein Einbahnsystem eingeführt. Im Anschluss daran wurde mit einem Verkehrsversuch die Zweckmässigkeit eines Einbahnregimes auch für den Normalbetrieb geprüft. Ein Verkehrsgutachten hat aufgezeigt, dass von einem Einbahn-system auf der Riedstrasse keine Vorteile zu erwarten sind. Auf der Maria-Hilf-Strasse wird hingegen die Einführung eines Einbahnsystems in Fahrtrichtung Herrengasse für den motorisierten Verkehr dringend empfohlen.
Die Maria-Hilf-Strasse ist auf dem unteren Abschnitt so schmal, dass das Kreuzen von zwei Personenwagen nicht möglich ist. Dies führt zu gefährlichen Rückwärtsfahrten und, als Folge davon, in den Hauptverkehrszeiten zu Rückstau bis auf die Kreuzung Herrengasse/Zeughausstrasse. Mit dem Einbahnregime in Richtung Herrengasse werden solche Situationen vermieden, wodurch sich das Einbahnsystem auch positiv auf den Verkehrsfluss auf der Herrengasse und der Zeughausstrasse auswirkt. Auch für die Fussgänger auf der wichtigen Verbindung vom Ortszentrum zur kaufmännischen Berufsschule und zum Kollegium, werden spürbare Verbesserungen des Komforts und der Sicherheit erwartet.
Anlässlich des Verkehrsversuches konnten keine ungünstigen Verkehrsumlagerungen festgestellt werden. Die mit dem Einbahnregime verbundenen Verkehrseinschränkungen für den übergeordneten Verkehr und für die Liegenschaften an der Maria-Hilf-Strasse und aus dem Wohn-quartier Hirschi, werden als verhältnismässig beurteilt. Der Gemeinderat hat deshalb auf der Maria-Hilf-Strasse für Motorfahrzeuge die Signalisation „Verbotene Fahrrichtung“ in Richtung Kollegium beschlossen. Der Kanton hat dieser Verkehrsanordnung zugestimmt und sie im Amtsblatt publiziert.
-Mitteilung der Gemeinde Schwyz (mis)