Gemeinde erlässt Feuerwerkverbot

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Nebst dem am Freitag, 27. Juli 2018 vom Kanton Zürich ausgesprochenen Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe erlässt die Gemeinde Bassersdorf aufgrund der anhaltenden Trockenheit ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art auf dem gesamten Gemeindegebiet.

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Für kontrollierte Grillfeuer/Holzkohlengrille wie auch Gas- und Elektrogrille im Siedlungsgebiet (Gärten, Terras-sen) gilt kein Verbot. Dennoch sind im Umgang mit Feuer die nötigen Vorsichtsmassnahmen einzuhalten. Insbesondere sind Grillfeuer dauernd zu beobachten und vor dem Weggehen vollständig zu löschen. Ebenso dürfen keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer weggeworfen werden.

Wasserversorgung

Aufgrund der Trockenheit ist mit Wasser sparsam umzugehen. Die Gemeinde ist in regelmässigem Austausch mit dem Leiter der Grundwasserversorgung. Die Situation wird laufend beobachtet. Im Hinblick auf die weiterhin angekündigte Hitzeperiode werden die Brunnen auf dem Gemeindegebiet abgestellt.

-Mitteilung der Gemeinde Bassersdorf (mis)

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