Geplante St. Galler Fahrzeugfahndung steht im Gegenwind

Das Bundesgerichtsurteil zum Luzerner Polizeigesetz könnte Auswirkungen auf St. Gallen haben.

malchin
Eine Blaulicht-Sirene (Symbolbild) - dpa

Ein Bundesgerichtsurteil zum neuen Luzerner Polizeigesetz hat möglicherweise auch Folgen für den Kanton St. Gallen. Die im Parlament umstrittene automatisierte Fahrzeugfahndung wird nun noch mehr in Frage gestellt. Die Regierung soll nach einen FDP-Vorstoss erklären, ob sie auf die Vorlage verzichtet.

Im Kanton St. Gallen will die Polizei die automatisierte Fahrzeugfahndung einsetzen. Ein solches System liest die Kontrollschilder vorbeifahrender Wagen und Motorräder und gleicht sie mit Datenbanken ab. Gleichzeitig könnten auch die Insassinnen und Insassen im Auto fotografisch erfasst werden.

Die Suche nach Personen oder Fahrzeugen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, würde dadurch vereinfacht. Ein weiteres Ziel wären Lenkerinnen und Lenker, die ohne gültigen Fahrausweis unterwegs sind.

Die St.Galler Regierung wollte im letzten Jahr im Polizeigesetz die Grundlagen für automatisierte Fahndungssysteme schaffen. In der Botschaft dazu versicherte sie, dass die Bilddateien nach einem ergebnislosen Abgleich mit Datenbanken («no hit») innert Sekunden gelöscht würden.

Die Bedenken sind trotzdem gross. Im Februar 2024 kam die Vorlage in den Kantonsrat. Auf Antrag der vorberatenden Kommission wurde das Geschäft ohne Gegenstimmen für eine Überarbeitung zurückgewiesen. Für den zweiten Anlauf sollten die Reaktionen aus der Vernehmlassung «vertieft berücksichtigt» werden – so der Auftrag.

Bundesgerichtsurteil wirft Schatten

Im Oktober 2024 beurteilte dann das Bundesgericht nach einer Beschwerde eine Revision des Luzerner Polizeigesetzes, in der es auch um die automatisierte Fahrzeugfahndung ging. Im Entscheid heisst es, die Anwendung des Systems stelle «einen unverhältnismässigen Grundrechtseingriff» dar.

In einem Vorstoss, den sie in der Wintersession einreichten, schrieben danach die drei FDP-Kantonsräte Ruben Schuler, Alexander Bartl und Martin Stöckling, das Fahndungssystem sei «wenn überhaupt nur mit grösster Zurückhaltung einzusetzen». Die Ausführungen des Gerichts zeigten, dass es sich dabei «um eine sehr weitgehende Überwachungsmassnahme» handle.

Das Bundesgericht wies den Luzerner Gesetzesvorschlag zum Fahndungssystem zurück, wie zuvor schon ähnliche Vorlagen der Kantone Solothurn und Thurgau. Nun wollen die FDP-Parlamentarier von der St.Galler Regierung wissen, ob sie «angesichts der Rechtsprechung zumindest bis auf weiteres» auf die automatisierte Fahrzeugfahndung verzichte.

Kommentare

Weiterlesen

Vertrauensfrage Olaf Scholz
628 Interaktionen
a
222 Interaktionen

Mehr aus St. Gallen

Kantonspolizei St. Gallen
2 Interaktionen
2 Interaktionen
FC Zürich
59 Interaktionen