Gericht heisst Beschwerde zu Luzerner Polizeigesetz teilweise gut
Das Bundesgericht hat mehrere Bestimmungen des neuen Luzerner Polizeigesetzes für nichtig erklärt. In der Folge hebt es unter anderem die Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung auf. Die automatisierte Fahndung erfasst vorbeifahrende Fahrzeuge samt Kennzeichen und Insassen, wie das Bundesgericht am Freitag mitteilte.
Fast zeitgleich erfolgt ein Abgleich mit den Fahndungsregistern. Die Polizei wollte das System zur Verfolgung von schweren Straftaten sowie vermissten und geflüchteten Personen nutzen. Laut Bundesgericht greife ein solches System, das in erster Linie der Strafverfolgung diene, in die Kompetenz des Bundes ein.
Solche Überwachungsmassnahmen bedürfen einer Grundlage
Solche Überwachungsmassnahmen bedürften einer Grundlage in der eidgenössischen Strafprozessordnung. Auch schuf der Kanton Luzern eine gesetzliche Grundlage, um sich künftig an der Abfrageplattform «Polap» beteiligen zu können, wie es hiess.
Mit der Plattform können dereinst die Informationssysteme der Kantone, des Bundes und der EU abgefragt werden. Gemäss Mitteilung werden die Daten ohne vorgängiges Amtshilfeersuchen zugänglich gemacht, was die Kontrolle und den Rechtsschutz erschwert.
Regelung nicht ausreichend für Eingriff in Selbstbestimmung
In der gesetzlichen Reglung würden weder die Bearbeitungszwecke, noch der Kreis der Zugriffsberechtigten begrenzt. Für diesen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung sei die Regelung nicht ausreichend. Das Luzerner Parlament hatte im Oktober 2022 fünf neue Artikel zur Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet.
Daraufhin legten mehrere Privatpersonen im Februar 2023 Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses hiess die Beschwerde nun teilweise gut. Mitglieder der SP und der Grünen – welche für die Beschwerde verantwortlich zeichnen – freuen sich über den Bundesgerichtsentscheid, wie sie am Freitag mitteilten.
Gesetz muss verbessert werden
Das Polizeigesetz genüge den Anforderungen des liberalen Rechtsstaats nicht, indem es zu unsorgfältig mit den Rechten der Bevölkerung umgehe, wie sich Kantonsrätin Rahel Estermann (Grüne) zitieren liess. Für die beiden Parteien ist klar, dass das Gesetz verbessert werden muss.
Beispielsweise müsse der Datenaustausch klarer definiert werden. Die automatisierte Fahrzeugfahndung dürfe nur ohne die Speicherung von Daten erfolgen. Für Kantonsrätin Anja Meier (SP) ist klar, dass das Urteil Signalwirkung über den Kanton Luzern hinaus haben wird, wie diese in der Mitteilung schrieb.
Denn bereits die Kantone Solothurn und Aargau mussten aufgrund von Gerichtsurteilen ihr Polizeigesetz nachbessern.