Kanton Bern setzt bei Investitionen den Rotstift an
Der bernische Grosse Rat hat bei den Investitionsvorhaben des Kantons den Rotstift angesetzt, wobei weit fortgeschrittene Projekte gestrichen wurden.
Der bernische Grosse Rat hat am Dienstag bei den Investitionsvorhaben des Kantons den Rotstift angesetzt. So mussten zum Teil weit fortgeschrittene und breit abgestützte Projekte über die Klinge springen. Den wohl schmerzhaftesten Entscheid traf die Stadt Burgdorf.
Ihr war vor Jahren schon versprochen worden, dass die Technische Fachschule von Bern in die Emmestadt zieht und dort mit dem Gymnasium und einem Techlab einen neuen Bildungscampus bildet. Der Kompromiss kam zustande, nachdem Burgdorf seinen Standort der Fachhochschule zugunsten einer Konzentration in Bern und Biel aufgeben musste.
Seither hat der bernische Grosse Rat das Burgdorfer Projekt mehrfach bestätigt. In die Planung des mittlerweile baureifen Projekts flossen mehr als 14 Millionen Franken, die der Kanton jetzt abschreiben muss, wie Finanzdirektorin Astrid Bärtschi (Mitte) einräumte.
Kontroverse Debatte um Umzug der Technischen Fachschule
Der Grosse Rat debattierte am Dienstag hitzig, ob die Technische Fachschule nun nach Burgdorf ziehen soll oder nicht. Die Befürworter des Umzugs warfen dem Regierungsrat Wortbruch vor. Der Kanton verschleudere Steuergelder, wenn er ein baureifes Projekt einfach mit einem Federstrich streiche.
Die Gegner des Umzugs führten ins Feld, dass sich die allgemeine Lage seit dem Versprechen verändert habe. Niemand habe 2017 gewusst, dass eine Pandemie komme, die Kosten explodierten oder Berner Spitäler einen millionenschweren Rettungsschirm bräuchten. Wenn eine Situation sich so verändere, sei es legitim, darauf mit neuen Konzepten zu reagieren.
Knapper Entscheid gegen den Umzug
Am Ende fiel das Resultat denkbar knapp aus. Mit 77 zu 74 Stimmen bei 4 Enthaltungen sprach sich der Grosse Rat gegen den Umzug der Technischen Fachschule von Bern nach Burgdorf aus.
Der bürgerlich dominierte Grosse Rat behielt den Rotstift gleich in der Hand und strich auch den Beitrag des Kantons an die Sanierung des Berner Fischermätteli-Trams. Ein Busbetrieb wäre billiger, argumentierten die Gegner der Tram-Sanierung.
Die Stadtberner Stimmberechtigten hatten der Tram-Sanierung im September deutlich zugestimmt. Der Kanton könne dennoch frei über seien Beträge entschieden, war eine Mehrheit des Grossen Rats überzeugt. Eine Minderheit fand es unangebracht, dass sich der Kanton derart in städtische Angelegenheiten einmische und einen deutlichen Volksentscheid ausser acht lasse.
Stadtberner Tram-Sanierungsprojekt am Ende?
Das Stadtberner Tram-Sanierungsprojekt dürfte mit dem Entscheid des Grossen Rats faktisch am Ende sein, es sei denn, die Stadt würde es alleine finanzieren. Dies dürfte mit Blick auf die nicht eben rosigen Stadtfinanzen kaum eine Option sein.
Schliesslich verzichtete der Grosse Rat auch auf den Neubau eines Justiz- und Polizeizentrums in Reconvilier. Dort hätten Verwaltungseinheiten, die heute noch in Moutier angesiedelt sind, hinziehen sollen. Moutier wird 2026 vom Kanton Bern zum Kanton Jura wechseln.
Am Ende nahm der Grosse Rat gegen den Willen von SP, Grünen und einem grösseren Teil der EVP den Bericht des Regierungsrats zur Priorisierung der Investitionen mit 95 zu 56 Stimmen zur Kenntnis.
Kanton Bern muss sparen
Mit Blick auf die grossen Investitionsprojekte der kommenden Jahre muss der Kanton Bern den Gürtel enger Schnallen. «Wir können uns nicht mehr alles leisten», machte Bärtschi klar.
Sie legte dem Parlament darum einen Bericht vor zur Priorisierung von Investitionsvorhaben. Im Kern ging es darum, gewisse Projekte zu verschieben und andere ganz zu streichen.
In den kommenden Jahren investiert der Kanton Bern unter anderem in Campus-Projekte der Berner Fachhochschule und in Umfahrungsprojekte. Er kann seine Investitionsvorhaben nicht aus dem eigenen Sack finanzieren und muss sich zusätzlich verschulden. Der Grosse Rat hatte zu Beginn der Debatte gleich einen Pflock eingeschlagen und die maximale Neuverschuldung bis 2031 auf rund 550 Millionen Franken begrenzt.