Kanton Bern soll enteignete Bauern besser entschädigen
Der Kanton Bern passt sein Enteignungsgesetz an und zahlt Bauern künftig das Dreifache des Höchstpreises für enteignetes Kulturland.

Bei Enteignungen von Kulturland soll der Kanton Bern den Bauern künftig das Dreifache des ermittelten Höchstpreises zahlen. Das hat der Grosse Rat am Dienstag mit 88 zu 63 Stimmen beschlossen.
Er hiess eine entsprechende Änderung des Enteignungsgesetzes gut. Damit werde das kantonale Recht an Bundesrecht angeglichen, argumentierten SVP, FDP, Mitte, EDU und EVP. «Kulturland sei ein rares Gut, das bei Enteignungen nicht weniger wert sein dürfe als zum Beispiel Industrieland».
Kritik an neuer Regelung
SP, Grüne und GLP warnten vergeblich, die Dreifach-Entschädigung werde vor Gericht keinen Bestand haben. Sie sei verfassungswidrig, und anders als der Bund müssten sich die Kantone bei der Gesetzgebung an die Verfassung halten.