Kanton Bern will kein Pilotprojekt für Cannabis

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Bern,

Die Stadt Bern möchte eine gesetzliche Grundlage für ein Cannabis-Pilotprojekt. Dieser stellt sich der Kanton Bern allerdings dagegen.

Mehrere Cannabispflanzen.
Mehrere Cannabispflanzen. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Bern will keine Experimente mit Cannabis zulassen.
  • Die Forderung kommt von der Stadt Bern, die wissenschaftliche Studien zum Konsum will.

Der Kanton Bern spricht sich in der Vernehmlassung gegen den sogenannten Experimentierartikel aus. Mit ihm soll auf Bundesebene die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Studien zum Cannabis-Konsum gelegt werden. Damit stellt sich der Kanton gegen die Stadt Bern.

Die rot-grün dominierte Stadt hatte die Universität Bern beauftragt, einen wissenschaftlichen Versuch mit legalem Cannabisverkauf zu starten. Doch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schob dem Vorhaben vor rund einem Jahr den Riegel – zumindest vorerst.

Für solche Versuche fehle die gesetzliche Grundlage hielt das BAG fest, regte jedoch gleich selber an, auf Bundesebene einen entsprechenden Experimentierartikel zu schaffen. Denn: Zahlreiche Schweizer Städte und Gemeinde haben ebenfalls ihr Interesse an der Studie signalisiert.

Konflikt zwischen linker Stadt und bürgerlichem Kanton

Die Politik nahm den Steilpass an und schon im vergangenen Sommer lag ein entsprechender Artikel auf dem Tisch. Anders als die rot-grüne Stadt lehnt der bürgerlich dominierte Kanton Bern den Experimentierartikel jedoch ab, wie die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion im Rahmen der Vernehmlassung heute Donnerstag bekannt gab.

Es gebe bereits genügend Studien und die negativen Auswirkungen des Cannabiskonsums seien hinlänglich bekannt, begründete der Kanton seine Haltung.

Der Cannabis-Konsum ist in der Schweiz seit 1951 grundsätzlich verboten und strafbar. Die Kantone legen das Recht jedoch unterschiedlich streng aus.

Geringer Besitz ist straffrei 

Mehrere Kantone ahnden bereits seit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2013 den Besitz von geringen Mengen Cannabis nicht, wenn keine Anzeichen auf Konsum oder Handel bestehen. Andere Kantone, namentlich in der Westschweiz, verfolgen eine striktere Linie.

Das Bundesgericht hielt vom Herbst 2017 in einem Urteil fest, dass der Besitz von geringfügigen Mengen zwar im Grundsatz verboten, aber straffrei ist. Das Urteil nahmen wiederum einige Kantone zum Anlass, ihre Praxis anzupassen.

Rund 200'000 Personen rauchen in der Schweiz pro Monat mindestens einen Joint. Gleichzeitig floriert der Schwarzmarkt.

5000 Personen pro Pilotversuch

Gemäss der nun vorliegenden Verordnung dürfen die Pilotversuche während höchstens fünf Jahren und nur für wissenschaftliche Zwecke durchgeführt werden. Die Versuche müssen auf eine oder mehrere Gemeinden begrenzt sein, die Teilnehmerzahl darf 5000 Personen nicht überschreiten und Minderjährige sind davon ausgeschlossen.

Die Versuchsteilnehmenden dürfen nur an den zugelassenen Verkaufsstellen und ausschliesslich zum Eigengebrauch fünf Gramm reines THC pro Mal und insgesamt zehn Gramm reines THC pro Monat erwerben.

Interessierte Gemeinden und Städte müssen beim BAG ein Gesuch einreichen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind und nach Anhörung der betroffenen Kantone, kann das BAG die Bewilligung erteilen. Gleichzeitig will der Bundesrat den Zugang zu Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten erleichtern.

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