Kanton Obwalden will Grundstücke gerechter besteuern
Die Stimmbevölkerung des Kantons Obwalden wird am 24. November über eine Modifikation des Schätzungs- und Grundpfandgesetzes entscheiden.
Die Obwaldner Stimmbevölkerung entscheidet am 24. November über eine Anpassung im Schätzungs- und Grundpfandgesetz. Ziel der Vorlage ist es, bestehende Ungleichheiten bei der Besteuerung von Grundstücken zu verringern. Grundstücke sind wie andere Vermögenswerte steuerpflichtig. Bei den amtlichen Grundstückschätzungen wird der Verkehrswert, der Brutto- sowie der Netto-Steuerwert ermittelt.
Der Brutto-Steuerwert entspricht dem durch die Steuerverwaltung geschätzten Wert einer Liegenschaft und der Netto-Steuerwert ist der Wert, welcher bei der Vermögenssteuerberechnung beigezogen wird. Dieser liegt aktuell bei 65 Prozent des Brutto-Steuerwerts.
Laut Abstimmungsbotschaft des Kantons Obwalden sind die Grundstückpreise in den vergangenen 20 Jahren stark gestiegen, wohingegen die Steuerwerte für die Vermögenssteuer nur geringfügig angepasst wurden. Das führt dazu, dass die aktuellen Steuerwerte der Grundstücke deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert liegen.
Die Abstimmungsvorlage sieht vor, das «Missverhältnis» mit einem Nachtrag im Schätzungs- und Grundpfandgesetz zu verkleinern, indem die Steuerwerte für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke moderat erhöht werden. Gemäss Botschaft sind 20 Prozent der Grundeigentümer nicht von der Vorlage betroffen. Rund 80 Prozent der Eigentümer können von einer steuerlichen Mehrbelastung von weniger als 1,2 Prozent betroffen sein.
Neue Landwertszonen und höhere Quadratmeterpreise vorgesehen
Im Kantonsrat sprach man sich während der Session dagegen aus, den Netto-Steuerwert bei 65 Prozent zu belassen. Stattdessen wurde er auf 60 Prozent gesenkt, um eine stärkere steuerliche Mehrbelastung der betroffenen Grundeigentümer zu verhindern.
Weiter sieht die Vorlage neu zehn statt acht Landwertszonen vor, da die bisherigen acht Zonen die Preisbandbreite nur ungenügend abbildeten. Zudem sollen sich die Quadratmeterpreise in den Landwertszonen nicht mehr zwischen 100 und 800 Franken, sondern zwischen 200 und 1400 Franken bewegen.
Durch die Gesetzesänderungen rechnet die Regierung bei den Kantons- und Gemeindesteuern mit geschätzten Mehreinnahmen von 1,58 bis 2,09 Millionen Franken. Rund 60 Prozent davon fliessen in die Gemeinden, rund vierzig gehen an den Kanton.