Kanton verbietet Feuer in Wäldern und an Waldrändern
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Die Waldbrandgefahrenstufe wurde in den beiden Basel auf die zweithöchste Stufe (gross) erhöht, wie es in Mitteilungen der Kantone vom Donnerstag heisst. Die Wettersituation werde sich in den kommenden Tagen nicht wesentlich ändern. Die Massnahmen bleiben daher bis auf weiteres in Kraft.
Das Feuerverbot im Wald und dessen Umkreis von 200 Metern gilt gemäss Mitteilung auch für fest eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Zudem ist es verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Untersagt ist auch das Steigenlassen von Heissluft-Ballons und Himmelslaternen.
Das Abbrennen von Feuerwerk bleibt am 31. Juli und am 1. August erlaubt. Es muss jedoch ein Mindestabstand von 200 Metern zu Wald und Waldrändern eingehalten werden. Feuerwerk sollte zudem nur auf festen, nicht brennbaren Flächen gezündet werden wie etwa Kies- und Mergelplätzen sowie geteerten Parkplätzen.
Höhenfeuer bleiben in einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald und Waldrändern ebenfalls erlaubt - das entspricht einer Distanz von rund zwei Fussballfeldern (Länge). Gemeinden dürfen die Massnahmen weiter verschärfen. Generell wird die Bevölkerung zu einem sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien aufgerufen.
Feuerverbote im Wald und in Waldnähe hatten zuvor bereits mehrere Kantone erlassen, unter anderem der Kanton Aargau. Im Tessin, im Wallis und in Bündner Südtälern gilt wegen der höchsten Gefahrenstufe ein absolutes Feuerverbot.
-Mitteilung der SDA (mis)