Nach dem deutlichen Ja im Schaffhauser Kantonsrat zur Steuervorlage ist nun auch die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen. Die Vorlage tritt somit im Januar 2020 in Kraft.
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Blick auf das Kantonswappen und den Kantonsratssaal im Rathaus in Schaffhausen. - Keystone

Nachdem der Kantonsrat der kantonalen Umsetzungsvorlage Staf am 1. Juli deutlich zustimmte, ist die Referendumsfrist am 3. Oktober nun ungenutzt abgelaufen Dies teilte der Kanton am Freitag mit. Die Vorlage tritt somit per 1. Januar 2020 in Kraft, muss im Oktober aber noch durch den Regierungsrat abgesegnet werden.

Das neue Recht bietet ein wirtschafts- und familienfreundliches Gesamtpaket, wie das Finanzdepartement in seiner Medienmitteilung schreibt. Kernelement der Vorlage ist die Vereinheitlichung der Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften auf 12 bis 12,5 Prozent nach einer Übergangsphase von 5 Jahren.

Weitere Kernstücke der kantonalen Umsetzungsvorlage sind Entlastungen für die natürlichen Personen. Es werden ab 2020 erhöhte Versicherungsabzüge für alle Steuerpflichtigen, Steuergutschriften für Familien mit Kindern sowie erhöhte Kinder- und Ausbildungszulagen gelten. In der Beratung des Kantonsrates befindet sich derzeit zudem ein Gesetz, welches die familienergänzende Kinderbetreuung fördern möchte.

Der Anteil der Statusgesellschaften ist im Nordostschweizer Kanton deutlich höher als in den meisten anderen Kantonen. In Schaffhausen gibt es 392 Statusgesellschaften, die mit rund 64 Millionen Franken fast die Hälfte der gesamten Steuereinnahmen der juristischen Personen entrichten.

Ausserdem bieten sie rund 3200 Arbeitsplätze, so dass nochmals bis zu 20 Millionen Franken Steuereinnahmen von Arbeitnehmenden hinzukommen. Ein Wegzug der Statusgesellschaften würde den Kanton also hart treffen.

Ausser der AL hatten im Juli alle Parteien dem Vorschlag des Regierungsrats zugestimmt. Doch auch für die SP war das Geschäft keine Formsache. Kurt Zubler (SP), Präsident der Finanzkommission, fasste die Beratungen mit «gemeinsamem Krötenschlucken» zusammen.

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